Gesetzliche Unfallversicherung: Weg zwischen Kindergarten und Home-Office nicht versichert
München, 23.10.2018 | 09:30 | kro
Wer sein Kind auf dem Weg zur Arbeit noch in den Kindergarten bringt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt jedoch nicht bei einer Tätigkeit im Home-Office, wie ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zeigt.
Der Heimweg vom Kindergarten ins Home-Office ist nicht versichert.
Im verhandelten Fall arbeitete eine Mutter für ihren Arbeitgeber von zu Hause aus. Nachdem sie ihre Tochter in den Kindergarten gebracht hatte, stürzte sie auf dem Rückweg zum häuslichen Arbeitsplatz im Homeoffice mit dem Fahrrad auf Blitzeis.Ihre Krankenkasse forderte die ausgelegten Behandlungskosten in Höhe von 19.000 Euro von der Berufsgenossenschaft zurück. Diese hielt sich jedoch für nicht zuständig, da kein Arbeits- oder Wegeunfall vorgefallen sei, sondern es sich um einen privaten Heimweg gehandelt habe.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte diese Rechtsauffassung: Es sei schon immer der klassische Arbeitsweg versichert gewesen – mit einer Erweiterung um den Kindergartenumweg im Jahr 1971. Wenn Wohnung und Arbeitsplatz jedoch im selben Gebäude liegen, so die Richter weiter, ist der Weg zum Kindergarten privat.
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