Ein Schnellkredit muss nicht von einer Person allein beantragt werden. Oftmals lohnt es sich sogar, das Darlehen zu zweit anzufragen. In diesem Fall wird neben dem Hauptschuldner noch ein zweiter Kreditnehmer in den Kreditantrag aufgenommen. Beide haften dann als Gesamtschuldner gleichermaßen für die Kosten, die mit der Rückzahlung des Schnellkredites einhergehen – sollte einer der beiden Darlehensnehmer während der vereinbarten Laufzeit demnach nicht mehr in der Lage sein, die fälligen Tilgungsraten zu zahlen, haftet der andere Verbraucher im Falle einer Zahlungsunfähigkeit mit seinem Einkommen. Das kann zum einen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Bank den Kredit bewilligt. Insbesondere wenn ein Kreditnehmer nur geringe Einnahmen hat, ist es sinnvoll, das Darlehen mit einer zweiten Person zu beantragen, die über ein ausreichendes und regelmäßiges Einkommen verfügt.
Zum anderen können sich durch einen zweiten Kreditnehmer auch die Konditionen verbessern, zu denen ein Schnellkredit vergeben wird. Das liegt daran, dass viele Banken ihre Darlehen zu sogenannten bonitätsabhängigen Konditionen vergeben, bei denen die Bonität des Kunden, also seine wirtschaftliche und persönliche Kreditwürdigkeit, über die Höhe der jeweils fälligen Kreditzinsen entscheidet. Da beide Kreditnehmer gemeinsam über ein höheres Gesamteinkommen verfügen, kann sich das positiv auf die Bonität, also die Kreditwürdigkeit, des gesamten Darlehensantrages auswirken. Ein Schnellkreditangebot, das zu bonitätsabhängigen Konditionen vergeben wird, erhalten Verbraucher in diesem Fall unter Umständen zu niedrigeren Zinsen, was für den Kunden zu einem Sparpotential führen kann.
Ein Grund für die höhere Annahmewahrscheinlichkeit und die besseren Konditionen bei der Beantragung von Schnellkrediten mit zwei Antragsstellern: Für die Bank erhöht sich durch das zusätzliche Einkommen des zweiten Kreditnehmers insgesamt die Sicherheit, dass der Schnellkredit wirklich zurückbezahlt wird. Das gilt insbesondere, wenn auch der zweite Schuldner über eigene Einnahmen verfügt, denn im Falle einer Zahlungsunfähigkeit haften beide Kreditnehmer mit dem pfändbaren Teil des Einkommens.
Als zweiter Kreditnehmer eignet sich beispielsweise der Ehe- oder Lebenspartner. Da das Verhältnis beider Antragssteller für die Bank keine Rolle spielt, können auch andere Personen als Mitschuldner in den Schnellkreditantrag eingetragen werden, wie beispielsweise Verwandte oder Freunde. Da beide Verbraucher für die Rückzahlung des Geldes haften, werden bei der Beantragung des Schnellkredites in diesem Fall neben personenbezogenen Daten auch Einnahmen und Ausgaben von beiden Kreditnehmern abgefragt. Über beide Personen holt sich die Bank vor der Kreditvergabe zudem Informationen bei Wirtschaftsauskunfteien, wie der SCHUFA, ein. Voraussetzung für die Vergabe eines Schnellkredites ist neben einem regelmäßigen und sicheren Einkommen unter anderem auch, dass beide Kreditnehmer keine negativen Einträge in ihrer SCHUFA-Akte vorweisen.
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