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02.03.2011 | 09:45 | sge

SCHUFA-Eintrag nach Privatinsolvenz besteht für drei Jahre

Nach abgeschlossenen Privatinsolvenzverfahren bleiben SCHUFA-Einträge noch drei Jahre bestehen.
Nach abgeschlossenen Privatinsolvenzverfahren bleiben SCHUFA-Einträge noch drei Jahre bestehen.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann einem erfolgreichen Kreditantrag im Wege stehen - auf Löschung besteht kein Anspruch. Nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichtes Wiesbaden gilt dies auch nach einem abgeschlossenen Privatinsolvenzverfahren.

Im Rahmen eines Kreditantrages verlangt die Bank in der Regel Sicherheiten und Nachweise vom potenziellen Kreditnehmer, die dessen Bonität belegen. Eine SCHUFA-Auskunft wird im Rahmen der Genehmigung des Kreditantrages obligatorisch eingeholt und gilt mit negativen Einträgen häufig als ausschlaggebender Kreditverhinderer. SCHUFA neutrale Konditionsanfragen hingegen haben keine negativen Auswirkungen auf die vorhandenen Daten bei der SCHUFA. Sowohl der sogenannte Score-Wert, also der Bonitätsindex, als auch die SCHUFA-Klasse bleiben unverändert. Erst der Kreditabschluss selbst führt zu einem Eintrag bei der SCHUFA. Demzufolge werden auch bereits abgeschlossene Privatinsolvenzverfahren in der SCHUFA aufgeführt.

Vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden wollte nun ein Kläger die Löschung des Eintrages "Restschuldbefreiung" bei der SCHUFA erwirken. Da sein Privatinsolvenzverfahren bereits abgeschlossen war, wollte er für seinen wirtschaftlichen Neuanfang einen Kredit aufnehmen. Aufgrund der "Restschuldbefreiung" bekam der Kläger allerdings keinen Kredit. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichtes Wiesbaden ist dies keineswegs rechtswidrig. SCHUFA-Einträge bleiben grundsätzlich für drei Jahre bestehen.

Zwar diene die Restschuldbefreiung im Rahmen der Privatinsolvenz dazu, den wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, für Neuinvestitionen und neue Kreditgeber sei jedoch dennoch auch die vergangene finanzielle Situation des Kreditnehmers maßgeblich. Dieser habe nicht das Recht, die Löschung des Eintrages im SCHUFA-Register vor Ablauf der drei Jahre zu verlangen. Experten raten daher, Kreditanträge nach Privatinsolvenz möglichst noch für drei Jahre aufzuschieben.

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