29.10.2015 | 16:35 | fra
Restschuldversicherung: Kreditkunden sichern sich stärker gegen den Ernstfall ab
![Restschuldversicherung schützt Kreditnehmer und Angehörige Restschuldversicherung schützt Kreditnehmer und Angehörige](http://www.check24.de/files/p/2015/1/5/a/7506-restschuldversicherung-absicherung-fuer-die-familie-2.jpg)
Restschuldversicherung, Ratenschutzversicherung, Restkreditversicherung – sie alle bezeichnen ein und dasselbe: eine Versicherung, die bei der Tilgung eines Ratenkredites für den Kreditnehmer einspringt, etwa, wenn dieser aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage ist, die Raten zu begleichen. Wie eine aktuelle Studie zeigt, hat diese Versicherung unter Kreditnehmern zuletzt an Bedeutung gewonnen.
Knapp drei von zehn Verbrauchern schließen bei der Aufnahme eines Ratenkredites zugleich auch eine Restschuldversicherung ab. Das hat eine repräsentative Studie ergeben, die im Auftrag des Bankenfachverbandes von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) durchgeführt wurde.
Im Vergleich mit dem Vorjahr ist der Anteil derer, die ihren Ratenkredit mit einer solchen Versicherung kombinierten, demnach leicht gestiegen. Nachdem er im vergangenen Jahr noch bei 26 Prozent gelegen hatte, belief er sich in der aktuellen Umfrage auf 29 Prozent.
Verschiedene Risiken: Wann die Restschuldversicherung einspringt
Mit einer Restschuldversicherung können sich Kreditnehmer gegen verschiedene Risiken absichern. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel mindestens eine der folgenden Komponenten:- Absicherung des Kredites im Todesfall
- Absicherung des Kredites bei Arbeitslosigkeit
- Absicherung des Kredites bei Arbeitsunfähigkeit
So schlossen 79 Prozent der Kredit- und Versicherungsnehmer eine Restschuldversicherung ab, die mindestens die Absicherung bei Todesfall beinhaltet. Gegen die Risiken eines Zahlungsausfalls infolge von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sicherten sich immerhin noch 65 respektive 63 Prozent ab. Häufig – laut Studie in 58 Prozent der Fälle – umfasst der Versicherungsschutz sogar alle drei genannten Risiken (Komplettschutz). Der Abschluss einer Einzelversicherung ist mit Ausnahme der Absicherung bei Todesfall hingegen weitaus seltener.
Rechnen mit dem Ernstfall: Sinnvoll oder nicht?
Rund ein Drittel aller Kreditnehmer hält den Abschluss einer Restschuldversicherung laut Umfrage generell für sinnvoll – das betrifft insbesondere eine Absicherung des Darlehens bei Tod, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Für weniger bis überhaupt nicht sinnvoll erachten die Ratenkreditnutzer hingegen eine Restschuldversicherung, die im Falle einer Scheidung einspringt.Ob eine Ratenschutzversicherung tatsächlich zu empfehlen ist oder nicht, hängt im Wesentlichen von den vereinbarten Kreditkonditionen sowie vom Darlehensnehmer selbst ab. In der Regel ist vor allem eine Absicherung höherer Kredite mit längeren Laufzeiten durchaus empfehlenswert, denn je länger die Rückzahlung dauert, desto schwieriger kann eine reibungslose Tilgung bis zum Laufzeitende garantiert werden. Ebenso sollten Kreditnehmer mit Familie den Abschluss einer solchen Versicherung zumindest für den Todesfall in Erwägung ziehen – sollte der Darlehenskunde versterben, ist so für die finanzielle Entlastung der Angehörigen gesorgt. Weniger zu empfehlen ist eine Restschutzversicherung dagegen etwa für Beamte, die aufgrund ihres Status bereits umfangreich abgesichert sind – auch über das Arbeitsverhältnis hinaus. Gleichwohl kommt risikobedingt nicht jede Berufsgruppe für eine solche Versicherung infrage.