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19.10.2010 | 15:30 | sge

Ratenkredit: Tilgungsvereinbarung nach Scheidung oft strittig

Bereits beim Kreditantrag sollte feststehen, welcher Ehepartner im Scheidungsfall die Raten tilgt.
Bereits beim Kreditantrag sollte feststehen, welcher Ehepartner im Scheidungsfall die Raten tilgt.

Die Genehmigung von Kreditanträgen unterliegt bei den meisten Banken harten Bedingungen. Um ihre Chancen zu verbessern, stellen vor allem Ehepartner häufig gemeinsame Anträge. Dies kann im Fall einer Scheidung jedoch zum Problem werden.

Um einen Kredit bewilligt zu bekommen, müssen Antragsteller die Bank in aller Regel von ihrer Bonität überzeugen und ausreichend Sicherheiten bieten, um ihr Ausfallrisiko zu minimieren. Hier ist es oft von Vorteil, wenn es nicht nur einen, sondern zwei Antragsteller gibt, deren Einkommen gemeinsam für die Rückzahlung des Darlehens herangezogen werden kann. Vor allem Ehepaare entscheiden sich aus diesem Grund häufig für einen gemeinsamen Kreditantrag.

Die Möglichkeit, damit nicht nur die Chancen auf Genehmigung des Darlehens zu erhöhen, sondern auch noch günstigere Zinskonditionen zu bekommen, interessiert im Falle einer Ehescheidung allerdings nicht mehr. Dann stellt sich in der Regel die schwierige Frage nach der Tilgung der noch verbliebenen Raten und welcher der ehemaligen Ehepartner dafür haftbar zu machen ist. Es empfiehlt sich, diese Frage bereits bei der Antragstellung zu klären.

In einem aktuellen Streitfall vor dem Landgericht Coburg wurde ein geschiedener Mann zur Tilgung der Raten eines Kredites verurteilt, den er gemeinsam mit seiner Frau abgeschlossen hatte, obwohl sich seine geschiedene Frau im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung ursprünglich zur Rückzahlung der Raten bereit erklärt hatte. Weil die Frau ihrer Tilgungsverpflichtung jedoch nicht nachkam, nahm die Bank zu Recht den Mann in die Haftung für den Zahlungsausstand.

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