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02.06.2010 | 10:15 | sge

Mit mehr Transparenz zum Kredit: der neue Verbraucherschutz

Eine neue EU-Richtlinie schreibt mehr Transparenz und Verständlichkeit bei Kreditgeschäften vor.
Eine neue EU-Richtlinie schreibt mehr Transparenz und Verständlichkeit bei Kreditgeschäften vor.

Banken werben oft mit besonders günstigen Zinssätzen. Was jedoch tatsächlich hinter dem Angebot steckt, können Kunden oft nur schwer nachvollziehen. Eine neue europäische Richtlinie soll ab dem 11. Juni 2010 für mehr Transparenz im Kreditgeschäft sorgen.

Die Kreditvergabe ist bei den meisten Banken an feste Kriterien geknüpft. Die Bonität des Kunden muss stimmen. Unter Umständen muss er ein monatliches Nettoeinkommen in einer bestimmten Höhe haben und nachweisen, dass er in der Lage ist, die Darlehensraten zuverlässig zurückzuzahlen. Geworben wurde oftmals mit den besten Konditionen, die zwar zunächst verlockend waren. Die strengen Bedingungen aber konnten von den wenigsten Kunden erfüllt werden.

Das soll ab sofort anders werden. Eine neue EU-Richtlinie erlaubt nur noch Werbung mit dem Zinssatz, den mindestens die Hälfte aller Kunden auch bekommen würde. Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Widerrufsrecht bei Kreditverträgen. Dieses wird nun auf einen Monat verlängert. Die Widerrufsfrist selbst beginnt aber erst dann, wenn der Kunde von der Bank wirklich alle Informationen zum Geschäft erhalten hat.

Die Verbraucherinformationen sollen ab sofort so verständlich formuliert sein, dass der Kreditnehmer zum Verstehen seines Vertrages nicht mehr unbedingt die Hilfe seines Bankberaters benötigt. Jeder Kunde soll genau wissen, was er tut und worauf er sich einlässt. Für die Banken bedeutet das eine Änderung vieler Vertragsformulierungen, damit der Kunde sein eigenes Risiko auch tatsächlich einschätzen kann. Transparenz und Verbraucherschutz sind die Ziele der neuen Richtlinie.

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