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07.10.2010 | 10:15 | tei

Kredit: Für eine Kündigung müssen wichtige Gründe vorliegen

Nur aus wichtigen Gründen dürfen Banken Kredite kündigen. Dies urteilte kürzlich das OLG Frankfurt.
Nur aus wichtigen Gründen dürfen Banken Kredite kündigen. Dies urteilte kürzlich das OLG Frankfurt.

Banken haben das Recht, auch genehmigte oder bereits laufende Kredite zu kündigen, wenn aus ihrer Sicht dafür wichtige Gründe vorliegen. So kann die Kündigung zum Beispiel ausgesprochen werden, wenn der Kunde falsche Angaben macht.

In einem kürzlich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelten Fall hatte eine Bank einem Kreditnehmer den bereits genehmigten Kredit wieder gekündigt, weil sie sich von diesem getäuscht sah. Der Kunde habe, so der Vorwurf des Kreditinstitutes, falsche Angaben bezüglich seiner Bonität gemacht. In der Tat kann ein solches Fehlverhalten des Kunden zur Kündigung des Kredites führen, nicht jedoch im vorliegenden Fall.

Der betroffene Kreditnehmer hatte hier versäumt, seiner Bank Verbindlichkeiten mitzuteilen, die in der Schufa-Auskunft noch nicht gespeichert worden waren. Ein unvollständiger Schufa-Auszug liege jedoch nicht in der Verantwortlichkeit des Kunden, urteilte das Oberlandesgerichts Frankfurt. Der für die Kündigung notwendige "wichtige" Grund eines Fehlverhaltens liege im konkreten Fall daher nicht vor. Kunden müssen nicht von sich aus auf die Unvollständigkeit des Schufa-Auszuges hinweisen.

In Erweiterung des Urteils stellte die Kammer des OLG Frankfurt weiter fest, dass die Bank mit der Kündigung des Darlehens ihre Vertragspflichten verletzt habe. Aus diesem Grund müsse das Kreditinstitut dem Kunden Schadenersatz leisten. Das Urteil wird als sehr verbraucherfreundlich gewertet. Wichtige Gründe für die Kündigung eines Kredites sind demnach vor allem wissentlich falsche Angaben, Zahlungsrückstände oder der Wegfall notwendiger Sicherheiten.

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