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Bei der Motorradfinanzierung handelt es sich um einen zweckgebundenen Ratenkredit. Dabei ist der Verwendungszweck auf den Kfz-Bereich festgelegt. Das bedeutet, dass der Kredit für ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug verwendet werden muss und nicht für beispielsweise ein Konsumgut (z. B. Fernseher) oder eine Immobilie genutzt werden kann. Dabei kann der Motorradkredit sowohl für den Kauf eines Fahrzeuges, als auch für die Reparatur, Umrüstung oder den Umbau eines solchen genutzt werden. Auch beim Erwerb und den Einbau von Kfz-Zubehör findet eine solche Finanzierung Anwendung.
Aufgrund der Zweckbindung sind die Zinsen bei einem Motorrad Kredit häufig besonders attraktiv. Dies ist der Fall, da die Sicherheit für den Kreditgeber durch das Fahrzeug selbst erhöht ist. Dabei wird meist der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) beim Kreditgeber hinterlegt. Durch die Übergabe des Briefes und eine Sicherungsübereignung geht das Eigentum an dem Motorrad auf die Bank über. Nach vollständiger Rückzahlung der Schuld erhalten Sie den Brief zurück und auch das Eigentumsverhältnis wechselt automatisch wieder zu Ihnen. Falls Sie jedoch während der Laufzeit der Motorradfinanzierung in Zahlungsschwierigkeiten gelangen und den Kredit nicht tilgen können, darf die Bank das Kraftrad verwerten, um aus dessen Erlös die Restschuld des Kredits zu begleichen.
Jedoch fordert nicht jede Bank eine Hinterlegung des Fahrzeugbriefes von Ihnen. Bei manchen Kreditinstituten genügt auch eine Kopie des Kaufbeleges. Diese dient als Nachweis dafür, dass die Zweckbindung auf den Kfz-Bereich eingehalten wurde. Da die Zinsen bei einer Motorradfinanzierung in der Regel niedrig sind, werden diese häufig erhöht, wenn der Nachweis über die zweckgemäße Verwendung der Kreditsumme nicht innerhalb einer gesetzten Frist von häufig vier Wochen eingereicht wird.
Aufgrund der Zweckbindung sind die Zinsen bei einem Motorrad Kredit häufig besonders attraktiv. Dies ist der Fall, da die Sicherheit für den Kreditgeber durch das Fahrzeug selbst erhöht ist. Dabei wird meist der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) beim Kreditgeber hinterlegt. Durch die Übergabe des Briefes und eine Sicherungsübereignung geht das Eigentum an dem Motorrad auf die Bank über. Nach vollständiger Rückzahlung der Schuld erhalten Sie den Brief zurück und auch das Eigentumsverhältnis wechselt automatisch wieder zu Ihnen. Falls Sie jedoch während der Laufzeit der Motorradfinanzierung in Zahlungsschwierigkeiten gelangen und den Kredit nicht tilgen können, darf die Bank das Kraftrad verwerten, um aus dessen Erlös die Restschuld des Kredits zu begleichen.
Jedoch fordert nicht jede Bank eine Hinterlegung des Fahrzeugbriefes von Ihnen. Bei manchen Kreditinstituten genügt auch eine Kopie des Kaufbeleges. Diese dient als Nachweis dafür, dass die Zweckbindung auf den Kfz-Bereich eingehalten wurde. Da die Zinsen bei einer Motorradfinanzierung in der Regel niedrig sind, werden diese häufig erhöht, wenn der Nachweis über die zweckgemäße Verwendung der Kreditsumme nicht innerhalb einer gesetzten Frist von häufig vier Wochen eingereicht wird.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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