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Wie bei einem normalen Ratenkredit muss sich die Bank vor der Auszahlung der beantragten Geldsumme sicher sein können, dass der Kunde während der gesamten Tilgungsphase in der Lage ist, den Geldbetrag an die Bank zurückzuzahlen. Aus diesem Grund verlangt die Bank auch bei der Vergabe von Kleinkrediten Sicherheiten. Sollte der Schuldner während der Tilgungsphase nicht mehr in der Lage sein, die fälligen Darlehensraten an die Bank zurückzuzahlen, kann das Geldhaus auf die hinterlegte Sicherheit zurückgreifen. Bei zweckgebundenen Darlehen wie beispielsweise dem Autokredit, muss der Schuldner den Fahrzeugschein des kreditfinanzierten Wagens bis zur vollständigen Tilgung der Schuld bei der Bank hinterlegen. Kommt es zu einer Zahlungsunfähigkeit des Kunden, kann die Bank das Auto verkaufen und die noch ausstehende Schuld auf diese Weise tilgen. Da bei Baufinanzierungen und Immobilienkrediten sehr hohe Summen an den Kunden vergeben werden, sind diese Darlehen besonders gut bei der Bank abgesichert: Durch Hypotheken und Grundschulden hat die Bank während der gesamten Rückzahlungsphase – ähnlich wie beim Autokredit – das Recht das Haus zu veräußern, falls der Schuldner nicht in der Lage ist, die restliche Kreditschuld an die Bank zurückzuzahlen.
Anders als bei Baufinanzierungen werden bei Kleinkrediten meist nur geringe Geldsummen zwischen 500 und 5.000 Euro vergeben. Daher fallen die notwendigen Kreditsicherheiten bei diesen Darlehen auch deutlich geringer aus. Diese Verbindlichkeiten werden bei der Bank wie normale Raten- bzw. Konsumentenkredite abgesichert: Durch Lohnpfändungsklauseln im Darlehensvertrag. Wenn der Schuldner bei einem Kleinkredit seine fällige Monatsrate nicht mehr an die Bank überweisen kann, hat die Bank die Möglichkeit, einen Teil des Lohnes des Schuldners zu pfänden, um so die ausstehende Schuld zu begleichen.
Eine weitere Möglichkeit, einen Kleinkredit bei der Bank abzusichern, ist die Bürgschaft. Bei Kreditgeschäften ist die selbstschuldnerische Bürgschaft die gängigste Form der Absicherung. Bei dieser Kreditsicherheit verpflichtet sich ein Dritter, die noch ausstehende Schuld für den Kreditnehmer zu begleichen, falls der eigentliche Bankkunde nicht mehr in der Lage sein sollte, die fälligen Tilgungsraten für den Kredit an die Bank zu überweisen und den Kleinkredit zurückzuzahlen. Sollte die Zahlungsunfähigkeit jedoch eintreten, muss die Bank zunächst versuchen, das Vermögen des eigentlichen Kreditnehmers zu pfänden, bevor der Bürge mit seinem Vermögen für die Rückzahlung der Schuld herangezogen wird.
Anders als bei Baufinanzierungen werden bei Kleinkrediten meist nur geringe Geldsummen zwischen 500 und 5.000 Euro vergeben. Daher fallen die notwendigen Kreditsicherheiten bei diesen Darlehen auch deutlich geringer aus. Diese Verbindlichkeiten werden bei der Bank wie normale Raten- bzw. Konsumentenkredite abgesichert: Durch Lohnpfändungsklauseln im Darlehensvertrag. Wenn der Schuldner bei einem Kleinkredit seine fällige Monatsrate nicht mehr an die Bank überweisen kann, hat die Bank die Möglichkeit, einen Teil des Lohnes des Schuldners zu pfänden, um so die ausstehende Schuld zu begleichen.
Eine weitere Möglichkeit, einen Kleinkredit bei der Bank abzusichern, ist die Bürgschaft. Bei Kreditgeschäften ist die selbstschuldnerische Bürgschaft die gängigste Form der Absicherung. Bei dieser Kreditsicherheit verpflichtet sich ein Dritter, die noch ausstehende Schuld für den Kreditnehmer zu begleichen, falls der eigentliche Bankkunde nicht mehr in der Lage sein sollte, die fälligen Tilgungsraten für den Kredit an die Bank zu überweisen und den Kleinkredit zurückzuzahlen. Sollte die Zahlungsunfähigkeit jedoch eintreten, muss die Bank zunächst versuchen, das Vermögen des eigentlichen Kreditnehmers zu pfänden, bevor der Bürge mit seinem Vermögen für die Rückzahlung der Schuld herangezogen wird.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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