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Beim Immobilienkredit auf Sondertilgung achten

Bei Abschluss eines Immobilienkredites werden sämtliche relevanten Eckdaten des Darlehens im Kreditvertrag schriftlich festgehalten. Neben der Kreditsumme und dem Darlehenszins gehören hierzu unter anderem auch die monatlich fälligen Tilgungsraten und die daraus resultierende Laufzeit des Darlehens. Aufgrund der hohen Kreditsumme betragen die Laufzeiten von Immobiliendarlehen häufig zwanzig bis dreißig Jahre – ein Zeitraum, in dem sich der finanzielle Spielraum des Schuldners verändern kann. Sollte durch eine Gehaltsveränderung, Bonuszahlung oder ein Erbe überschüssiges Kapital zur Verfügung stehen, lohnt es sich oftmals, dieses Geld in die vorzeitige Rückzahlung des Kredites zu stecken und eine sogenannte Sondertilgung vorzunehmen. Mögliche Sondertilgungen sollten Verbraucher mit der Bank direkt bei Vertragsabschluss verhandeln. Bei der vereinbarten Sonderzahlung kann es sich entweder um einen Teil der ausstehenden Kreditsumme oder um die komplette Rückzahlung des Darlehens handeln.

Auch wenn der Schuldner bei einer außerplanmäßigen Tilgung nur einen Teil des Darlehens zurückzahlt, kann dies große Effekte auf die Gesamtkosten des Darlehens haben: Durch die verringerte Kreditsumme ändern sich die monatliche Tilgungszahlung und die Laufzeit des Kredites – aufgrund der langen Laufzeiten von Immobilienkrediten sinken die gesamten Kreditkosten, die der Verbraucher zahlen muss, meist deutlich ab. Kreditnehmer sollten jedoch bedenken, dass sie für diese außerplanmäßige Sonderzahlung Gebühren an die Bank bezahlen müssen, auch wenn das Geldhaus vertraglich eine kostenlose Sondertilgung eingeräumt hat – die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Vertragsabschluss ermittelt die Bank die Höhe der fälligen Zinsen, die der Verbraucher bezahlen muss, unter anderem anhand der vereinbarten Laufzeit des Kredites. Die Bank rechnet daher über die gesamte, ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit mit regelmäßigen Zinszahlungen des Schuldners. Durch die Sondertilgung und die Verkürzung der Laufzeit nimmt die Bank geringere Zinszahlungen ein. Diesen entstandenen Verlust der Bank muss der Schuldner in Form der Vorfälligkeitsentschädigung begleichen. Nach einer Zinsbindung von zehn Jahren können Kreditnehmer im Zuge der Umschuldung oder Anschlussfinanzierung Sondertilgungen vornehmen, ohne dass die Bank hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen kann.

Aufgrund dieses Entgeltes sollten Verbraucher vor einer möglichen Sonderzahlung immer genau berechnen, ob sich die außerplanmäßige Tilgung wirklich lohnt: Über einen Kreditvergleich kann schnell ermittelt werden, wie hoch die Zinseinsparungen im Vergleich zu den Ausgaben für die Vorfälligkeitsentschädigung sind. Insbesondere, wenn die Bank dem Kreditnehmer keine kostenlose Sondertilgung ermöglicht, lohnt sich diese Kalkulation, da bei diesen Sonderzahlungen neben der Vorfälligkeitsentschädigung noch eine zusätzliche Gebühr fällig wird.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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