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Wer ist der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Es gibt Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen (EK), Innungskrankenkassen (IKK), die Knappschaft sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse.

Organisation und Leistungen der Krankenversicherungsträger

Die Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Sie stehen zwar unter staatlicher Aufsicht, sind aber organisatorisch und finanziell unabhängig.

Die Aufgaben der Krankenkassen sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben. Demnach sind sie dafür zuständig, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Dies schließt sowohl Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung als auch Krankenbehandlungen und Rehabilitationen mit ein.

Die Leistungen der Krankenkassen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Zudem bieten die Kassen freiwillige Zusatzleistungen an, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog hinausgehen.

Wahlfreiheit zwischen den Kassen

Seit 1996 können gesetzlich Versicherte selbst wählen, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern wollen – die Krankenkassen stehen somit im Wettbewerb zueinander. Bei einem Wechsel sollte daher auf die freiwilligen Leistungen – etwa besondere Wahltarife, Serviceleistungen oder Zuschüsse zu alternativen Behandlungsmethoden – geachtet werden. Neben ihren Zusatzleistungen unterscheiden sich die Krankenkassen außerdem in ihren Zusatzbeiträgen.

Nicht alle Kassen sind bundesweit aktiv. Interessierte können daher sich nur bei Krankenkassen versichern, die für ihr Bundesland geöffnet sind.

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