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Allgemeine Ortskrankenkassen

In Deutschland gibt es elf Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK). Sie treten unter einem einheitlichen Erscheinungsbild auf, sind aber rechtlich unabhängig voneinander. Die Ortskrankenkassen sind landesunmittelbare Kassen. Das bedeutet, sie haben einen regionalen Zuständigkeitsbereich und unterliegen den zuständigen Landesgesundheitsministerien.

Die Ortskrankenkassen wurden bereits im Jahr 1884 gegründet. Anfangs gab es über 8.000 solcher Kassen. Nach mehreren Fusionswellen – 1970 gab es etwa noch fast 400 Allgemeine Ortskrankenkassen, im Jahr 2006 nur noch 16 – reduzierten sie sich schließlich auf aktuell elf Kassen.

Insgesamt betreuen die Allgemeinen Ortskrankenkassen fast ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland.

Überblick der Allgemeinen Ortskrankenkassen

Leistungen der AOK

Da die Kassen rechtlich unabhängig voneinander sind, erheben sie unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge und bieten verschiedene Zusatzleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife an. Viele Ortskrankenkassen leisten etwa Zuschüsse für osteopathische und homöopathische Behandlungen sowie eine professionelle Zahnreinigung.

In den Bonusprogrammen der Kassen können unterschiedlich hohe Prämien erhalten werden. Während die AOK Bayern beispielsweise Sachprämien im Angebot hat, können die Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt bei einer erfolgreichen Teilnahme eine Geldprämie erhalten.

Zudem haben die Ortskrankenkassen verschiedene Wahltarife im Angebot. Der Wahltarif mit Selbstbehalt etwa wird teilweise kombiniert mit einem Gesundheitsbonus angeboten und fällt von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch aus. 

Kassenübergreifende Angebote der Ortskrankenkassen

Einige Services werden auch kassenübergreifend angeboten. So können die Versicherten aller Ortkrankenkassen etwa Ärzte oder andere medizinische Fachkräfte über eine kostenlose Telefonhotline erreichen. Die Hotline wird bei fast allen Kassen AOK-Clarimedis genannt. Einzige Ausnahme ist die AOK Baden-Württemberg. Hier steht das AOK-MedTelefon zur Verfügung.

Tipp: Die Telefonnummern der Hotlines erfahren Versicherte auf den Internetseiten ihrer jeweiligen Gesundheitskasse.

Auch ein Arztnavigator – eine Online-Datenbank mit Informationen und Beurteilungen über niedergelassene Ärzte – ist bei allen Allgemeinen Ortskrankenkassen abrufbar.

Für Versicherte mit bestimmten chronischen Krankheiten bieten alle Kassen ein spezielles Behandlungsprogramm: den AOK-Curaplan. Damit sollen die Behandlung verbessert und Risiken gemindert werden.

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