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05.01.2023 | München | Strom
Neues Bürgergeld reicht nicht für Stromkosten
Das Bürgergeld sieht 511 Euro jährlich für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vor.2 Bei einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh Strom ergeben sich jedoch trotz Strompreisbremse durchschnittliche jährliche Kosten von 641 Euro. Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale.
Stromgrundversorgung: 668 Fälle von Preiserhöhungen im Januar
Im Dezember 2022 zahlten Verbraucher*innen so viel wie noch nie für Strom. Trotzdem gibt es im Januar 2023 668 Fälle von Strompreiserhöhungen in der Grundversorgung. Betroffen davon sind rund 7,6 Millionen Haushalte. Die Erhöhungen betragen im Schnitt 60,2 Prozent.
„Viele Stromkund*innen werden im kommenden Jahr von der Strompreisbremse profitieren“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Jedoch sollten sie trotz der Strompreisbremse regelmäßig ihren Stromtarif überprüfen, um die nicht gedeckelten Kosten zu optimieren. Erste Neukundentarife unterhalb von 40 Cent je Kilowattstunde werden vereinzelt bereits angeboten und ergeben deutliche Einsparpotenziale - auch ganz ohne Strompreisbremse."
1Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/buergergeld-2125010 [29.12.2022]
2Quelle: https://www.buergergeld.org/regelsatz/#wie-setzt-sich-der-regelsatz-zusammen [29.12.2022]
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