München, 30. Dezember 2019
Eine private Haftpflichtversicherung (PHV) braucht jeder. Gerade bei den anstehenden Silvesterpartys ist ein Missgeschick schnell passiert, das ohne Versicherungsschutz teuer werden kann.
„Bin ich irgendwo zu Besuch und verursache mit Tischfeuerwerk oder Wunderkerze einen Brand- oder Sengschaden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung für entstandene Sach- und Personenschäden“, sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer PHV bei CHECK24.
„Auch für Böllerschäden an geparkten Autos kommt sie grundsätzlich auf. Wer vorsätzlich handelt, darf aber nicht auf Schadenersatz durch seine PHV hoffen.“
Obwohl der Schutz durch eine PHV essentiell ist, besitzt sie jeder fünfte Deutsche nicht.
Das hat eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 ergeben. Dabei sind die Kosten überschaubar: Eine gute Privathaftpflichtversicherung mit mindestens zehn Millionen Euro Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung gibt es für einen Single bereits ab 39 Euro, für Familien ab 51 Euro im Jahr.*
Wichtige Leistungen einschließen: Forderungsausfall, deliktunfähige Kinder, Schlüsselverlust
Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sind bestimmte Zusatzleistungen der PHV sinnvoll.
„Verbraucher sollten auf eine Ausfalldeckung achten“, sagt Dr. Rainer Klipp
. „Dann kommt die Versicherung auch für Schäden auf, die dem Versicherungsnehmer von einem Dritten zugefügt werden, wenn dieser keinen Versicherungsschutz besitzt und nicht selbst für den Schaden zahlen kann.“
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind deliktunfähig und haften deshalb nicht für verursachte Schäden. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz und der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen. Besonders ärgerlich, wenn das Bekannte oder Verwandte sind. Durch die Zusatzleistung „deliktunfähige Kinder“ zahlt die PHV auch, wenn keine direkte Haftung besteht.
Für Mieter ist die Versicherung von Schlüsselverlust sinnvoll. Im Schadenfall trägt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der gesamten Schließanlage.
Wer zu Weihnachten eine Drohne geschenkt bekommen hat, sollte beachten, dass hierfür in Deutschland Versicherungspflicht herrscht. Viele PHV-Tarife versichern Schäden, die durch Drohnenfliegen verursacht werden, kostenfrei mit. Deckt der eigene Tarif diese Leistung nicht ab, lohnt ein Wechsel.
Tarife mit diesen und weiteren Tarifmerkmalen finden Verbraucher einfach mit den entsprechenden Leistungsfiltern im Privathaftpflicht-Vergleich von CHECK24.
Kostenlose Beratung und digitale Vertragsverwaltung
Verbraucher, die Fragen zu ihrer Privathaftpflichtversicherung haben, erhalten bei über 300 CHECK24-Versicherungsexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kunden ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.
*Hier geht es zu den Beispieltabellen: https://www.check24.de/files/p/2019/1/1/9/14638-tabellen-phv.pdf