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Bei einem Autokredit handelt es sich um einen zweckgebundenen Ratenkredit. Er kann nur für den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs oder auch für Reparatur bzw. Umrüstung eines Fahrzeuges verwendet werden. Außerdem können die Anschaffung und der Einbau von Kfz-Zubehör mit einem solchen Autokredit bezahlt werden. Die Bank prüft in der Regel ob der Kreditbetrag für die genannten Zwecke im Fahrzeugbereich verwendet wurde. Da bei einer Kfz-Finanzierung häufig das Fahrzeug selbst den Kredit besichert, bieten die Kreditinstitute oft bessere Konditionen für die Gewährung eines Darlehens in diesem Bereich an.
Für einen Ratenkredit dient in der Regel das Einkommen als Sicherheit, um das Ausfallrisiko abzumildern. Dabei muss häufig ein festes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigen Einkünften nachgewiesen werden. Bei einer Kfz-Finanzierung mit einem Autokredit ist hingegen oft eine Hinterlegung des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung II) beim Kreditgeber als zusätzliche Sicherheit notwendig. Dabei geht das Eigentum am Fahrzeug während der Kreditlaufzeit bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld an den Kreditgeber über. Sie bleiben jedoch weiterhin im Besitz des Fahrzeuges. Auch eine Sicherungsübereignung wird die Bank in diesem Falle von Ihnen fordern. In dieser werden die Regelungen der Eigentumsübertragung festgehalten. Aufgrund des Eigentumswechsels kann die Bank das Fahrzeug verwerten, wenn Sie die Schuld nicht tilgen. Durch den Verkauf oder die Versteigerung des Kraftfahrzeuges wird dann die Restschuld beglichen.
Manche Banken verzichten auch auf die Hinterlegung des Kfz-Briefes. Doch auch in diesem Fall handelt es sich um eine zweckgebundenen Kredit. Dabei muss mit einer Frist von zumeist vier Wochen eine Kopie des Kaufvertrages vorgelegt werden, um den Zweck des Autokaufs oder der Verwendung im Kfz-Bereich zu überprüfen.
Für einen Ratenkredit dient in der Regel das Einkommen als Sicherheit, um das Ausfallrisiko abzumildern. Dabei muss häufig ein festes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigen Einkünften nachgewiesen werden. Bei einer Kfz-Finanzierung mit einem Autokredit ist hingegen oft eine Hinterlegung des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung II) beim Kreditgeber als zusätzliche Sicherheit notwendig. Dabei geht das Eigentum am Fahrzeug während der Kreditlaufzeit bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld an den Kreditgeber über. Sie bleiben jedoch weiterhin im Besitz des Fahrzeuges. Auch eine Sicherungsübereignung wird die Bank in diesem Falle von Ihnen fordern. In dieser werden die Regelungen der Eigentumsübertragung festgehalten. Aufgrund des Eigentumswechsels kann die Bank das Fahrzeug verwerten, wenn Sie die Schuld nicht tilgen. Durch den Verkauf oder die Versteigerung des Kraftfahrzeuges wird dann die Restschuld beglichen.
Manche Banken verzichten auch auf die Hinterlegung des Kfz-Briefes. Doch auch in diesem Fall handelt es sich um eine zweckgebundenen Kredit. Dabei muss mit einer Frist von zumeist vier Wochen eine Kopie des Kaufvertrages vorgelegt werden, um den Zweck des Autokaufs oder der Verwendung im Kfz-Bereich zu überprüfen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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