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Kraftfahrzeug

Bei einem Kraftfahrzeug (Kfz) handelt es sich um ein mit Motorkraft angetriebenes mobiles Verkehrsmittel - dieses ist nicht an Schienen gebunden. Mit einem Fahrzeug werden beispielsweise Personen, Güter oder Werkzeuge transportiert. Beispiele für Kraftfahrzeuge sind unter anderem Motorräder aller Art, Personenkraftwagen (PKW), Omnibusse oder Lastkraftwagen (LKW).

Um eine Kraftfahrzeug zu erwerben können Sie einen Autokredit oder einen Motorradkredit aufnehmen. Da diese zweckgebunden sind und lediglich im Kfz-Bereich verwendet werden können, sind die Konditionen häufig besonders attraktiv. Dies ist der Fall, da die Sicherheit bei diesem Kredit durch das Kraftfahrzeug selbst gegeben ist.

Häufig muss aus diesem Grund der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) an die Bank übergeben werden. Durch die Übergabe des Briefes und die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung geht das Eigentum am Kraftfahrzeug während der Laufzeit des Autokredits auf den Kreditgeber über. Nach Ende der Kreditlaufzeit und der vollständigen Tilgung der Schuld wird der Kfz-Brief wieder an Sie übergeben und das Eigentum am Kraftfahrzeug geht automatisch wieder auf Sie über. Kommt es jedoch während der Laufzeit des Kredits zu einem Zahlungsausfall und Sie können die ausstehende Summe nicht begleichen, kann die Bank das Fahrzeug verwerten.

In manchen Fällen, wird hingegen nur eine Kopie des Kaufbeleges als Beleg für die zweckgemäße Verwendung gefordert. Dies muss meist innerhalb von vier Wochen beim Kreditgeber vorgelegt werden, da sich sonst nicht selten der Zinssatz erhöht.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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