Ihre persönlichen Kreditexperten
089 - 24 24 11 24
Mo. - So. 8 - 20 Uhr

Besitz

Der Besitzer einer Sache ist nicht immer auch deren Eigentümer. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine Person Besitzer, welche die Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Der Besitzer nutzt eine Sache, der Eigentümer hat hingegen die rechtliche Herrschaft über den Gegenstand.

Die Unterscheidung von Besitz und Eigentum ist in vielen Fällen auch bei der Aufnahme eines Autokredits von Bedeutung. Dies ist der Fall, da bei der Inanspruchnahme eines Fahrzeugkredits nicht selten das Eigentum an dem Kraftfahrzeug bis zur vollständigen Tilgung der Schuld an die Bank übergeht. Der Eigentumsübergang wird durch die Übergabe des Kfz-Briefes (Zulassungsbescheinigung II) an den Kreditgeber und die zusätzliche Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung geregelt. Sie bleiben jedoch weiterhin im Besitz des jeweiligen Autos oder Motorrads. Kommen Sie allerdings in Zahlungsverzug, kann die Bank das Kraftfahrzeug verwerten und so die ausstehende Schuld tilgen. Im Regelfall geht das Eigentum an dem Auto oder Motorrad wieder auf Sie über, wenn der Kredit vollständig von Ihnen beglichen wurde.

Jedoch fordert nicht jede Bank die Hinterlegung des Fahrzeugbriefes. Manche Banken benötigen aufgrund der Zweckgebundenheit des Kredits auf den Kfz-Bereich lediglich eine Kopie des Kaufbeleges. Ist dies der Fall geht das Eigentum nicht auf die Bank über.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Welche Art Kredit benötigen Sie?

Nettokreditbetrag
Laufzeit/Anzahl Raten
Verwendungszweck

Haben Sie Fragen?

Telefonische Beratung durch unsere Experten

089 - 24 24 11 24

Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr