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03.07.2012 | 15:30 | vge

Verfassungsgericht entscheidet über Eilanträge gegen Fiskalpakt und ESM

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Das Bundesverfassungsgericht wird über die Eilanträge gegen den Fiskalpakt und den ESM entscheiden.

Bundestag und Bundesrat haben dem Start des EU-Rettungsschirms ESM und dem Fiskalpakt bereits zugestimmt, das letzte Wort hat aber das Bundesverfassungsgericht: Am 10. Juli wird über die Eilanträge mehrerer Kläger entschieden. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Montag mit. Medienberichten zufolge wollen die Kläger so verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die umstrittenen Gesetze ratifiziert, bevor eine endgültige richterliche Entscheidung gefallen ist. Zuvor waren sechs Klagen gegen die Rechtmäßigkeit von Fiskalpakt und ESM beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.

In der mündlichen Verhandlung soll abgewägt werden, welche rechtlichen Konsequenzen ein Urteil der der Karlsruher Richter mit sich bringen würde. Das Gericht hatte den Bundespräsidenten bereits gebeten, die Gesetze nicht vor der Entscheidung am kommenden Dienstag zu unterschreiben. Dies würde dem Gericht genügend Zeit verschaffen, um den Sachverhalt gründlich zu prüfen. Aufgrund der Klagen musste der Start des ESM bereits verschoben werden. Ursprünglich sollte der Rettungsschirm zum 1. Juli in Kraft treten.

Geklagt hatten unter anderem die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein „Mehr Demokratie“. Der Klage des Vereins hatten sich mehr als 12.000 Bürger angeschlossen. Aus Sicht der ehemaligen Justizministerin und Vertreterin des Vereins Herta Däubler-Gmelin (SPD) - und des ehemaligen bayerischen Umweltministers Peter Gauweiler (CSU) greifen der Fiskalpakt und der ESM in die Budgethoheit des Bundestages ein. Zudem werde somit das Demokratiegebot der Verfassung verletzt. Auch die Freien Wähler hatten aufgrund unkalkulierbarer Milliardenrisiken des ESM Klage eingereicht.

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich indes zuversichtlich, dass die Verfassungshüter die Klagen abweisen. Das Verfassungsgericht habe bei früheren Gesetzen zur Stabilisierung des Euros zwar Leitplanken eingezogen - die Hilfen seien jedoch nicht grundsätzlich beanstandet worden. Zudem habe der Bundestag mit einer, wegen der Hoheitsübertragungen notwendigen, verfassungsändernden Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt.

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