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12.03.2010 | 10:17 | eko

Restschuld absichern oder nicht?

Eine Restschuldversicherung sorgt dafür, dass im Unglücksfall noch ausstehende Kreditraten bezahlt werden können.
Eine Restschuldversicherung sorgt dafür, dass im Unglücksfall noch ausstehende Kreditraten bezahlt werden können.

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, rechnet damit, dass er den Finanzierungskredit auch abbezahlen wird. Doch was passiert, wenn die Person, die für die Rückzahlung des Immobiliendarlehens verantwortlich ist, verstirbt oder arbeitsunfähig wird? Eine Restschuldversicherung sorgt im Unglücksfall dafür, dass die Angehörigen für bestehende Finanzierungen aufkommen können.

Nach Einschätzung von "Stiftung Warentest" gehört das Sicherheitsnetz Restschuldversicherung zu jeder soliden Baufinanzierung. Vor allem Menschen, die alleine für die Kreditraten aufkommen, sollten ihre Familien und Partner absichern. Diese Policen bieten einen simplen, aber effektiven Schutz. Denn sollte der Darlehensnehmer sterben, springt der Versicherer ein und löst den Restschuldbetrag des Immobiliendarlehens ab - ganz oder zum größten Teil, je nach Vertragstyp.

Allerdings können sich die Versicherungsbeiträge der verschiedenen Anbieter stark voneinander unterscheiden. Ein genauer Preis- und Leistungsvergleich ist also nötig. Wer vergleicht, kann viel Geld sparen. Denn die Restschuldversicherung muss nicht unbedingt beim Darlehensgeber abgeschlossen werden - andere Banken oder Versicherer kommen ebenso in Frage.

Nicht für jeden ist eine Restschuldversicherung sinnvoll. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Risikolebensversicherung und vielleicht noch eine Unfallpolice abgeschlossen hat, sichert seine Angehörigen in der Regel genug ab.

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