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16.07.2012 | 15:56 | sbi

BVG: Urteil über Eilanträge gegen ESM und Fiskalpakt im September

Bundesverfassungsgericht: Urteil zu ESM und Fiskalpakt im September
Das Bundesverfassungsgericht wird schon im September über die Eilanträge gegen ESM und Fiskalpakt entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird am 12. September über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt entscheiden. Das teilte das Gericht am Montag mit. Voraussichtlich werden die Verfassungshüter dann dazu Stellung nehmen, ob die Eilanträge der Kläger eine Aussicht auf Erfolg haben.

In der Eurogruppe reagierte man erleichtert auf die Mitteilung des Gerichts. Hier war man Medienberichten davon ausgegangen, dass die Rechtsprüfung bis zu vier Monate andauern könnte. In der vergangenen Woche hatte das Verfassungsgericht noch angekündigt, sich mehr Zeit zur Prüfung der Eilanträge nehmen zu wollen. Deutsche Spitzenpolitiker hatten daraufhin Besorgnis geäußert: So forderte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderte die Karlsruher Richter auf, eine möglichst schnelle Entscheidung zu treffen. Der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, hält es dagegen für richtig, dass sich die Richter die notwendige Zeit nehmen, um die Sache mit Sorgfalt prüfen.

Ende Juni hatten der Verein "Mehr Demokratie", die Bundestagsfraktion der Linkspartei und Peter Gauweiler (CSU) Klagen gegen ESM und Fiskalpakt eingereicht. Die Richter müssen klären, ob Europa durch die Verträge grundlegend verändert wird. Zudem, so die Befürchtung der Kläger, werde die Budgethoheit des Bundestages untergraben. Nachdem Bundestag und Bundesrat für die Maßnahmen gestimmt hatten, wollten sie über die Eilanträge verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze unterzeichnet, bevor die Karlsruher Richter ein Urteil über deren Rechtmäßigkeit gefällt haben. Gauck hat bereits angekündigt, den Vertrag erst nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterzeichnen zu wollen.

Der 500 Milliarden Euro schwere ESM soll künftig kriselnden Euro-Ländern finanziell unter die Arme greifen. Damit der Rettungsfonds das geplante Volumen erreicht, müssen genügend Staaten den Vertrag ratifizieren - bisher stimmten jedoch lediglich 13 der 17 Euro-Länder dem dauerhaften Rettungsschirm zu. In Deutschland sollte das Gesetz zu ESM und Fiskalpakt eigentlich zum 1. Juli in Kraft treten. Sollten die Richter gegen die Mechanismen zur Euro-Rettung entscheiden, würde dem ESM ein Viertel des ursprünglich geplanten Kapitals fehlen. Deutschland will 22 Milliarden Euro an Bareinlagen sowie abrufbares Kapital in Höhe von 168 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

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