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07.05.2010 | 14:45 | sge

Umzug per Mietwagen - Bundesagentur für Arbeit zahlt

Hartz IV Empfänger können bei einem Wohnungsumzug bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Hartz IV Empfänger können bei einem Wohnungsumzug bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Ein Umzug kann teuer sein, das weiß auch die Bundesagentur für Arbeit. Leistungsempfänger, die für einen neuen Job oder wegen einer günstigeren Wohnung umziehen müssen, können die Kosten für den Wohnortwechsel vom Amt erstattet bekommen.

Die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Bundesagentur für Arbeit ist, dass der Umzug an den neuen Wohnort absolut unumgänglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Leistungsbezieher einen neuen Job gefunden hat. Hier muss beim Antrag auf Kostenübernahme unbedingt der Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Entsprechende Informationen und Antragsformulare gibt es bei der jeweils zuständigen Arbeitsagentur.

Unumgänglich ist der Umzug auch dann, wenn der Leistungsempfänger gehalten ist, sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Auch in diesem Fall kann ein Antrag auf Kostenübernahme beim Umzug gestellt werden. In welcher Höhe und in welchem Umfang das Amt die Kosten jedoch bezuschusst, ist nicht pauschal festzulegen. Grundsätzlich gilt, dass der Leistungsempfänger seine Kosten immer so gering wie möglich halten muss.

Ein professionelles Umzugsunternehmen kommt daher für die Realisierung des Wohnortwechsels nicht in Frage. Hartz-IV-Empfänger müssen ihren Umzug selbst organisieren. Wenn alle Umzugsvoraussetzungen stimmen, übernimmt die Agentur für Arbeit zum Beispiel die Kosten für einen Mietwagen. Der geplante Umzug muss jedoch immer rechtzeitig beim Amt angezeigt werden. Aus einem Urteil des Bundessozialgerichts geht hervor, dass das Amt nur genehmigte Umzüge finanziell bezuschussen muss.

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