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04.04.2014 | 13:50 | bme

Bankenunion: EU-Mitgliedsstaaten wollen Abwicklungsrichtlinie aufweichen

Bankenunion und Euro
Wird die Abwicklungsrichtlinie aufgeweicht? Das Vereinigte Königreich will nun Ausnahmen zu Artikel 51 durchsetzen.

Einige Mitgliedstaaten unter Federführung des Vereinigten Königreichs versuchen, die Richtlinie zur Bankenabwicklung zu unterminieren: Sie wollen es auch künftig ermöglichen, Banken mithilfe von Steuergeldern zu retten. Das berichtet die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung am Freitag. Erst am 20. März hatten sich das Europaparlament und die EU-Mitgliedsstaaten provisorisch darauf geeinigt, dass künftig zuerst Gläubiger und Aktionäre zur Kasse gebeten werden, wenn angeschlagene Geldhäuser finanziell unterstützt werden müssen.

Um das zu umgehen, sollen in Artikel 51 der neuen Richtlinie zwei Ausnahmen festgeschrieben werden. Demnach müssten nicht sofort Gläubiger zahlen, wenn Banken staatliche Garantien oder finanzielle Unterstützung von einer Notenbank erhalten. Dadurch wäre es durch das Hintertürchen wieder möglich, eine Bank auf Staatskosten am Leben zu erhalten - ohne dass Gläubiger herangezogen werden.

Der Europäische Rat beruft sich hier auf ähnliche Ausnahmen in der Richtlinie  - demnach müssen Institute nicht zwingend automatisch abgewickelt werden wenn sie staatlich gestützt werden. Im Vorfeld des anstehenden Bankenstresstests durch die Europäische Zentralbank (EZB) fürchten einige Mitgliedsländer, dass gleich mehrere nationale Geldhäuser eine Finanzspritze brauchen. Im Zusammenhang mit diesem Test stehende Garantien und Hilfen sind demnach zulässig, solange sie zeitlich begrenzt sind. Laut Sven Giegold, Finanzexperte der Grünen im Europaparlament, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass Gläubiger nicht haften müssten.

Die Idee einer Bankenunion in der Euro-Zone entstand im Zuge der Finanzkrise im Jahr 2008 und besteht aus drei Pfeilern: Die EZB wird künftig die 130 größten Banken im Euroraum überwachen. Zudem greifen einheitliche Regelungen zur Bankenabwicklung. Hierfür müssen die Banken binnen acht Jahren einen Notfallfonds in Höhe von 55 Milliarden Euro auffüllen. Der dritte Pfeiler der Bankenunion ist die Einlagensicherung, die Bankguthaben grenzübergreifend schützen soll.

 

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