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10.03.2011 | 15:15 | sge

Anlageberater haftet für falsche Berechnungen

Nach einem Urteil des BGH haften Anlageberater für Schäden bei falschen Berechnungen.
Nach einem Urteil des BGH haften Anlageberater für Schäden bei falschen Berechnungen.

Zahlreiche Menschen sind auf der Suche nach einer optimalen Geldanlage. Finanzberater haben daher die Pflicht, für ihre Kunden nicht nur das beste Angebot auszuwählen, sondern auch die Kalkulation richtig vorzunehmen.

Anlage- und Bankberater müssen nicht nur Finanzprodukte verkaufen können, nein, sie müssen vor allem auch eines: richtig rechnen können. Wie wichtig diese Fähigkeit zum Ermitteln und Überprüfen von Zahlen im Kundeninteresse tatsächlich ist, hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil bestätigt. Verrechnet sich ein Bankberater bei der Ermittlung der Rendite einer Geldanlage, haftet er für die dem Kunden eventuell entstehenden Schäden.

In einem konkreten Fall hatte ein Anlageberater bei einem Fonds-Anbieter eine Modellrechnung zur Ermittlung der Rendite in Auftrag gegeben, die allerdings fehlerhaft war. An unterschiedlichen Beispielen wurde dem Kundenehepaar hier dargelegt, dass der Wert der persönlichen Fonds-Anlage ab dem 3. Jahr stetig zwischen 3 und 4 Prozent steigen würde. Die Kunden ließen sich auf die Anlage ein, zu dessen Abschluss sie sogar einen Kredit aufnahmen.

Wie sich herausstellte, war aber sowohl die Berechnung als auch die Erläuterung des Bankberaters schlichtweg falsch. Der Berater war in seiner Berechnung von einem höheren Ausgangswert ausgegangen. Das Ehepaar erreichte folglich die prognostizierte und erwartete Rendite nicht. Der BGH nahm hier den Anlageberater vollständig in die Haftung, mit der Begründung, er hätte den Berechnungsfehler in Anbetracht der Zahlen einwandfrei identifizieren müssen.

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