Urteil: EuGH kippt feste Preise für verschreibungspflichtige Medikamente
München, 19.10.2016 | 11:21 | mst
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstößt die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gegen EU-Recht. Von dem Urteil dürften ausländische Versandapotheken profitieren.
Eine Ausnahme vom Prinzip des freien Warenverkehrs lasse sich nicht rechtfertigen, urteilten die Richter. So gebe es keinen Beleg dafür, dass einheitliche Preise zu einer besseren geografischen Verteilung der Apotheken in Deutschland führen würden.
Richter: Mehr Wettbewerb für bessere Versorgung
Für die Richter gab es hingegen Anhaltspunkte dafür, dass ein verstärkter Preiswettbewerb unter den Apotheken zu einer besseren Versorgung führen könnte. Dadurch werde es für einen Apotheker attraktiver, sich in einer Gegend mit wenigen Apotheken, aber höheren Preisen niederzulassen.Durch einen verstärkten Wettbewerb mit Versandapotheken gebe es für traditionelle Apotheken zudem einen Anreiz, mehr Leistungen für Patienten anzubieten – etwa die Herstellung von Rezeptur-Arzneimitteln.
Klage der Deutschen Parkinson Vereinigung
Gegen die Preisbindung hatte die Deutsche Parkinson Vereinigung geklagt. Sie hatte mit der niederländischen Versandapotheke Doc Morris ein Bonussystem ausgehandelt. Nach der Vereinbarung sollten ihre Mitglieder einen Bonus erhalten, wenn sie Medikamente bei der Versandapotheke bestellen.Auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte das Landgericht Düsseldorf der Selbsthilfeorganisation untersagt, das Bonussystem zu bewerben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wiederum rief den EuGH an, um die Zulässigkeit der deutschen Preisbindung zu klären.
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