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Zahnzusatzversicherung Familie – Das Wichtigste zusammengefasst
- Gemeinschaftstarife oder Familienversicherungen für private Zahnzusatzversicherungen gibt es am Markt nicht. Jedes Familienmitglied benötigt eine individuelle Versicherung.
- Individuelle Tarife sind für Familien sinnvoll, da jedes Familienmitglied andere Leistungen benötigt. So benötigen besonders Kinder eine gute Versorgung für kieferorthopädische Behandlungen.
- Zahnzusatzversicherungen sollten Sie möglichst frühzeitig abschließen, da eine Versicherung in der Regel nicht für Behandlungen aufkommt, die schon vor Vertragsbeginn empfohlen waren.
- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet nur einen befundbezogenen Festzuschuss abhängig von der Regelversorgung. Von dieser medizinischen Grundversorgung werden etwa 60% der Kosten übernommen. Bei umfangreichen Behandlungen kommt oft ein hoher Eigenanteil auf Sie zu. Eine private Zahnversicherung für Ihre Familie schützt Sie vor hohen Kosten im Behandlungsfall.
Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:
Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 15.01.2024
Inhaltsverzeichnis
- Gibt es Gemeinschafts-Tarife?
- Was kostet der Schutz für die Familie?
- Welche Leistungen sind wichtig?
- Häufige Fragen
Gibt es einen gemeinschaftlichen Familientarif für Zahnzusatzversicherungen?
- Eine Familienversicherung, in der jedes Familienmitglied über dieselbe Zahnzusatzversicherung abgesichert ist, existiert nicht. Jedes Familienmitglied benötigt individuellen Schutz und damit eine eigene Zahnversicherung. Sie erhalten auch keinen Rabatt, wenn Sie mehrere Personen beim gleichen Anbieter versichern.
- Ein Familientarif wäre zwar mit weniger Aufwand beim Abschluss der Versicherung verbunden, jedoch könnte ein allgemeiner Tarif nicht dieselben Vorteile bieten wie individuelle Verträge. Während Erwachsene sich eher vor den Kosten von Zahnersatz und professionellen Zahnreinigungen schützen sollten, stehen für Kinder und Jugendliche die Kosten von Kieferorthopädie im Mittelpunkt.
- Sie können eine Zahnzusatzversicherung auch für ihre Kinder oder Partner abschließen. In diesem Fall sind Sie der Versicherungsnehmer, während ihr Kind oder Partner die versicherte Person ist, von der im Schadensfall Behandlungen übernommen werden.
Zahnzusatzversicherungen für Kinder
Auch für Kinder lohnt sich eine Zahnversicherung. Spätestens beim Thema Zahnspange ist der Versicherungsschutz oft sinnvoll.
Außerdem haben Kinder durch aktives Spielen und Freizeitaktivitäten ein erhöhtes Unfallrisiko, das auch die Zähne betrifft.
Bei einer privaten Zusatzversicherung für Kinder sollten Sie darauf achten, dass folgende Leistungen mitversichert sind:
- Kieferorthopädie
- Fissurenversiegelung
- Zahnfüllungen
Versichern Sie Ihr Kind, bevor der Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt. Bereits empfohlene Behandlungen werden in der Regel nicht übernommen.
Zahnzusatzversicherung für Erwachsene
In der Regel haben Erwachsene bei Versicherungen für Zahnzusatz andere Bedürfnisse als Kinder. Vor allem die Kostenübernahme von Zahnersatz wird mit steigendem Alter zunehmend wichtiger.
Für Erwachsene sind daher diese Leistungen einer Zahnzusatzversicherung besonders wertvoll und wichtig:
- Zahnersatz
- Professionelle Zahnreinigung
- Wurzelbehandlungen
Auch Erwachsene sollten möglichst früh eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.
Hinweis für Senioren
Da mit steigendem Alter häufiger Zahnprobleme auftreten, sollten besonders Senioren darauf achten, dass eine Versicherung für Zahnzusatz mindestens 80 Prozent der Behandlungskosten erstattet.
Wie viel kostet die Zahnzusatzversicherung einer Familie?
Individuelle Zahnzusatzversicherungen mit guten Leistungen sind für eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) schon ab etwa 44 Euro im Monat möglich. Wie hoch die Kosten für die Familie genau ausfallen, ist von mehreren Faktoren abhängig:
- Wie viele Personen sollen versichert werden?
- Wie alt sind die zu versichernden Personen?
- Welche Leistungen sollen versichert werden?
- Wie hoch sollen die Leistungen der Versicherungen sein?
- Haben einzelne Familienmitglieder bereits Schäden an ihren Zähnen?
Kinder und Jugendliche
Zahnzusatzversicherungen für Kinder gibt es bereits für unter 5 Euro pro Monat. Allerdings kommen diese Tarife normalerweise nicht für die Kosten von kieferorthopädischen Behandlungen auf. Da diese aber das größte Kostenrisiko darstellen, sind solche Tarife oft nicht empfehlenswert.
Werden die Kosten von kieferorthopädischen Behandlungen versichert, kosten entsprechende Tarife meist zwischen 10 und 15 Euro im Monat pro Kind.
Leidet ihr Kind unter Zahnfehlstellungen, sollten diese von der gesetzlichen Krankenkasse bewertet werden. Ist der Grad der Fehlstellung besonders hoch, kommt die gesetzliche Krankenkasse bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung für die gesamten Kosten auf.
Erwachsene
Tarife für Erwachsene sind bereits für unter 10 Euro im Monat erhältlich. Diese Kosten erhöhen sich allerdings mit zunehmendem Alter. Preiswerte Tarife decken meist nicht die vollen Kosten von Zahnbehandlungen und Zahnersatz.
Leistungsstarke Tarife, mit mindestens 90 % Kostenübernahme für Zahnersatz, kosten für Erwachsene monatlich meist zwischen 12 und 30 Euro pro Person.
Alter | Monatsbeitrag | Tarife |
---|---|---|
20 Jahre | 4,91 € | Continentale Exklusiv-Tarif CEZE |
30 Jahre | 12,64 € | Astra ZahnMega |
40 Jahre | 20,79 € | Astra ZahnMega |
50 Jahre | 27,28 € | Astra ZahnMega |
60 Jahre | 33,51 € | Astra ZahnMega |
Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung für Ihre Familie beinhalten?
Je nachdem für wen eine Zahnzusatzversicherung vorgesehen ist, sollten andere Leistungsbausteine im Mittelpunkt stehen. So ist für Kinder und Jugendliche die Kieferorthopädie oft ein wichtiger Bestandteil, während Senioren in der Regel bedenkenlos darauf verzichten können.
Folgende Bestandteile sind für die verschiedenen Altersgruppen in der Regel wichtig:
Leistung | Kinder | Erwachsene und Senioren |
---|---|---|
Fissurenversiegelung | ✓ | |
Kieferorthopädie | ✓ | |
Zahnfüllungen | ✓ | ✓ |
Zahnprophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung) | ✓ | ✓ |
Inlays | ✓ | |
Zahnersatz (z.B. Zahnkronen, Brücken, Implantate) | ✓ | |
Wurzelkanal-Behandlung | ✓ | |
Parodontitis- Behandlung | ✓ | |
Implantate | ✓ | |
Keramikverblendungen | ✓ |
Häufige Fragen
-
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für jedes Familienmitglied
Etwa jedes zweite Kind hat eine Fehlstellung der Zähne, die kieferorthopädisch behandelt werden muss. Die Kosten einer Zahnspange liegen dabei oft bei mehreren Tausend Euro. Auch Erwachsene profitieren von den Leistungen einer Zahnzusatzversicherung. Vor allem wenn Zahnersatz notwendig wird, lohnt sich eine Zahnversicherung schnell. Zwar müssen Sie monatlich mit den Beiträgen für die Versicherung rechnen, im Schadensfall sind Sie aber vor hohen Behandlungskosten geschützt.
-
Entstehen Vorteile, wenn die ganze Familie bei einem Anbieter versichert ist?
Wenn Sie Ihre gesamte Familie bei einem Anbieter versichern, erhalten Sie weder Rabatte noch sonstige Vergünstigungen. Daher ist es ratsam, bei der Versicherungssuche mehrere Anbieter zu betrachten.
-
Ist es empfehlenswert die ganze Familie beim selben Anbieter zu versichern?
In der Regel bietet ein Versicherungsanbieter nicht für alle Versicherten den besten Tarif. Wenn Sie Ihre Auswahl erweitern und möglicherweise jedes Familienmitglied bei einer eigenen Versicherung abdecken, erhalten Sie oft ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.
-
Für wen kann Ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für eine andere Person ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer/Antragsteller in einem nahen Angehörigenverhältnis zu der zu versichernden Person steht.
Als nahe Angehörige im Sinne von § 7 Pflegezeitgesetz oder § 15 Abgabenordnung gelten unter anderem: (Adoptiv-, Pflege-)Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, (Schwieger-)Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder.
Schließen Eltern für ein Kind eine Zahnzusatzversicherung ab, dann sind die Eltern der Versicherungsnehmer und das Kind die versicherte Person. Bei Erreichung der Volljährigkeit kann das Kind die Versicherung selbst übernehmen.
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