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Versicherungsperiode

Als Versicherungsperiode wird der Zeitraum bezeichnet, für den der Versicherungsbeitrag einer Gebäudeversicherung oder anderen Versicherung berechnet wird. Laut Paragraf 12 des Versicherungsvertragsgesetzes ist dies in der Regel ein Jahr.

Bei manchen Versicherern bezieht sich die Versicherungsperiode auf ein Kalenderjahr. In diesem Fall wird die Prämie im ersten Jahr anteilig berechnet, wenn die Versicherung nicht genau zu Jahresbeginn abgeschlossen wird.

Unabhängig davon kann die Zahlweise der Wohngebäudeversicherung frei vom Versicherungsnehmer gewählt werden. Möglich ist eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung des Versicherungsbeitrags.

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