Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 5.9.2019 | 16:41 | mst
Das Unfallrisiko bei der Arbeit hat sich 2018 kaum verändert. Nachdem die Anzahl der Arbeitsunfälle 2017 gestiegen war, gab es im Folgejahr kaum Veränderungen. Das zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.