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Gibt es Wartezeiten und ab wann gilt der Versicherungsschutz?

Ob eine private Pflegezusatzversicherung Wartezeiten vorsieht und wie lange diese ausfallen, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Die meisten Pflegeversicherungen verzichten auf Wartezeiten. Wer einen solchen Tarif abgeschlossen hat, hat einen sofortigen Versicherungsschutz.

Was ist die Wartezeit?

Unter Wartezeit versteht man den Zeitraum, den ein Versicherter abwarten muss, um Leistungen aus seiner Versicherung in Anspruch nehmen zu können. Sieht ein Tarif etwa eine Wartezeit von drei Jahren vor, können erst drei Jahre nach dem Abschluss der Versicherung Leistungen bezogen werden.

Andere wenige Pflegeversicherungs-Tarife haben Wartezeiten. Bei Pflegetagegeldversicherungen, Pflegekostenversicherungen und Pflegerentenversicherungen können Leistungen oftmals erst nach einer Wartezeit von einem bis drei Jahren in Anspruch genommen werden.

Beispiel: Hat jemand am 1. März 2021 eine Pflegeversicherung mit dreijähriger Wartezeit abgeschlossen, kann er frühestens am 1. März 2024 Leistungen von seiner Versicherung erhalten.

Ausnahme: Pflege-Bahr

Eine Ausnahme stellen staatlich geförderte Pflege-Bahr-Tarife dar. Beim Abschluss einer solchen Versicherung gilt generell eine Wartezeit von maximal fünf Jahren.

Pflege-Bahr-Verträge ohne Wartezeiten gibt es nicht. Lediglich Kombi-Tarife, also die Kombinationen aus ungeförderter Pflegetagegeldversicherung und Pflege-Bahr, sehen meist keine Wartezeiten vor.

Pflegebedürftigkeit innerhalb der Wartezeit

Sollte der Versicherte während der Wartezeit pflegebedürftig werden, erhält er zunächst keine Leistungen. Erst nach Ablauf dieser Frist zahlt ihm der Versicherer das vereinbarte Pflegegeld aus.

Bei einer Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall gilt die Wartezeit dagegen meist nicht. In einem solchen Fall zahlen die Versicherer in der Regel sofort.

Beispiel: Im Pflegeversicherungs-Test von CHECK24 können Sie zahlreiche private Pflegetagegeldversicherungen miteinander vergleichen.

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