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Das Thema Umschuldung ist bei einer Baufinanzierung ein ständiger Begleiter. Spätestens wenn die Zinsbindung ausgelaufen ist, müssen Sie sich um einen neuen Kredit bemühen, mit dem Sie die Restschuld ablösen können. Entweder greifen Sie dabei auf ein Angebot Ihrer aktuellen Bank zurück und führen eine Prolongation durch, oder – und das ist aus finanzieller Sicht meist die günstigste Variante – Sie nutzen eine Anschlussfinanzierung und schulden den Betrag über ein anderes Institut um.
Wenn Sie sich für die zweite Option entscheiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umschuldung. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Immobilienkredits müssen Sie zunächst eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Beachten Sie dabei aber folgendes: Erfolgt die Kreditablösung vor dem zehnten Zinsbindungsjahr, müssen Sie für das Vorhaben tief in die Tasche greifen. Denn Banken haben dann Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung – ebenso wie beim Ratenkredit. Und die hat es bei einer Baufinanzierung in sich. Für die Kalkulation der Gebührenhöhe wird die Differenz Ihres Zinssatzes und einer aktuellen Rendite für eine alternative Anlage – zum Beispiel Pfandbriefe mit der gleichen Laufzeit wie Ihre restliche Sollzinsbindung – berechnet. Angesichts der damit verbundenen hohen Kosten sollten Sie daher von einer Umschuldung absehen. Sobald das zehnte Jahr überschritten ist, können Sie den Baukredit jedoch kostenlos ablösen.
Alterativ haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich die aktuellen Zinsen bereits Jahre im Vorfeld zu sichern und so einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung zu entgehen. Das Forward-Darlehen macht das möglich: Bis zu 60 Monaten im Voraus können Sie sich die derzeitigen Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung sichern. Der Haken dabei ist, dass Ihnen die Bank dafür, dass sie die aktuell günstigen Zinsen für Sie bereithält, einen Aufschlag auf den effektiven Jahreszins anrechnet. Wie hoch dieser ist, hängt von der Vorlaufzeit und der Situation an den Kapitalmärkten ab. Diese Option lohnt sich aber nur, wenn aktuelle Prognosen steigende Zinsen voraussagen.
Wenn Sie sich für die zweite Option entscheiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umschuldung. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Immobilienkredits müssen Sie zunächst eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Beachten Sie dabei aber folgendes: Erfolgt die Kreditablösung vor dem zehnten Zinsbindungsjahr, müssen Sie für das Vorhaben tief in die Tasche greifen. Denn Banken haben dann Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung – ebenso wie beim Ratenkredit. Und die hat es bei einer Baufinanzierung in sich. Für die Kalkulation der Gebührenhöhe wird die Differenz Ihres Zinssatzes und einer aktuellen Rendite für eine alternative Anlage – zum Beispiel Pfandbriefe mit der gleichen Laufzeit wie Ihre restliche Sollzinsbindung – berechnet. Angesichts der damit verbundenen hohen Kosten sollten Sie daher von einer Umschuldung absehen. Sobald das zehnte Jahr überschritten ist, können Sie den Baukredit jedoch kostenlos ablösen.
Alterativ haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich die aktuellen Zinsen bereits Jahre im Vorfeld zu sichern und so einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung zu entgehen. Das Forward-Darlehen macht das möglich: Bis zu 60 Monaten im Voraus können Sie sich die derzeitigen Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung sichern. Der Haken dabei ist, dass Ihnen die Bank dafür, dass sie die aktuell günstigen Zinsen für Sie bereithält, einen Aufschlag auf den effektiven Jahreszins anrechnet. Wie hoch dieser ist, hängt von der Vorlaufzeit und der Situation an den Kapitalmärkten ab. Diese Option lohnt sich aber nur, wenn aktuelle Prognosen steigende Zinsen voraussagen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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