Ihre persönlichen Kreditexperten
089 - 24 24 11 24
Mo. - So. 8 - 20 Uhr

OYAK ANKER Bank
im CHECK24 Kreditvergleich

Fakten zur OYAK ANKER Bank

Banktyp:
Filialbank
Rechtsform:
GmbH
Gründung:
1958
Sitz:
Frankfurt am Main, DE
Anschrift:
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt
Mitarbeiter:
145, Stand 2014

Kundenbewertung der OYAK ANKER Bank

  4,6 /  5
 |  1.191 Bewertungen
5 Sterne
842
4 Sterne
258
3 Sterne
65
2 Sterne
12
1 Stern
14

Die neuesten Kundenbewertungen

weniger anzeigen
mehr anzeigen

Gegründet wurde die OYAK ANKER Bank im Jahr 1958 als Allgemeine Teilzahlungsbank (ATB Bank) in Koblenz. Im Jahr 1981 wurde das Finanzhaus Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. Seit 2004 ist sie eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der OYAK, des größten Pensionsfonds der Türkei. Das Kreditinstitut hat seine Zentrale in Frankfurt am Main. Die OYAK ANKER Bank betreut Privat- und Firmenkunden. Die Produktpalette umfasst den Kredit- und Anlagebereich sowie Korrespondenz- und internationale Bankgeschäfte. Privatkunden stehen ein Ratenkredit, ein Rahmenkredit sowie ein Renovierungs- und Einrichtungskredit zur Verfügung. Außerdem umfasst das Sortiment Sparkonten wie Tagesgeld und Festgeld.

Serviceinformationen

  • Freie Verwendung der Kreditsumme
  • Sondertilgung ist jährlich bis zu 10% des Kreditbetrages kostenlos möglich
  • Abschluss einer optionalen Ratenschutzversicherung ist möglich
  • Eine Umschuldung/Ablösung bestehender Verbindlichkeiten ist möglich

Annahmerichtlinien

  • Der/die Kreditnehmer ist/sind volljährig
  • Der/die Kreditnehmer handelt/n auf eigene Rechnung
  • Der/die Kreditnehmer hat/haben seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland
  • Der/die Kreditnehmer ist/sind seit mindestens 6 Monaten beim derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt und außerhalb der Probezeit
  • Der/die Kreditnehmer hat/haben keine negativen SCHUFA-Einträge
  • Einzureichende Unterlagen: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate in Kopie
  • Der/die Kreditnehmer darf/dürfen sich nicht in einem Verfahren der Privatinsolvenz befinden
  • Der/die Kreditnehmer treten den jeweils pfändbaren Teil der gegenwärtigen und künftigen Lohn- und Gehaltszahlungen ab