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Norisbank
im CHECK24 Kreditvergleich

Fakten zur Norisbank

Banktyp:
Direktbank
Rechtsform:
GmbH
Gründung:
1954
Sitz:
Bonn, DE
Anschrift:
Reuterstraße 122
53129 Bonn
Mitarbeiter:
46, Stand 2014

Kundenbewertung der Norisbank

  4,5 /  5
 |  5.359 Bewertungen
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Die Norisbank wurde im Jahr 1954 als Finanzierungsprodukt des Versandhauses Quelle gegründet. Seit 2006 ist sie eine Tochterfirma der Deutschen Bank und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Im Rahmen einer Umstrukturierung hat sich das Geldhaus 2012 von sämtlichen 90 Niederlassungen getrennt und ist seitdem ausschließlich als Direktbank im Internet vertreten. Durch den Verzicht auf ein teures Filialnetz hat die Norisbank eine andere Kostenstruktur als Filialbanken und kann ihre Produkte besonders günstig anbieten. Dazu zählen gegenwärtig neben Ratenkrediten auch weitere klassische Bankprodukte wie Girokonten, Kreditkarten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Bausparverträge. Die Produkte der Norisbank wurden bereits mehrfach von namhaften Testern, wie der Stiftung Warentest, Focus Money oder dem Nachrichtensender n-tv ausgezeichnet.

Serviceinformationen

  • Freie Verwendung der Kreditsumme
  • Sondertilgung einmal pro Jahr bis zu 50% der Restsumme kostenlos möglich
  • Abschluss einer optionalen Ratenschutzversicherung ist möglich
  • Max. 5 Umschuldungen/Ablösungen bestehender Verbindlichkeiten sind möglich
  • Erweitertes Rückgaberecht: Innerhalb von 30 Tagen können Sie Ihren Kredit kostenfrei zurückgeben
  • Niedrigzins-Garantie: Sollten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Kreditabschluss ein günstigeres Kreditangebot bekommen, können Sie ihren Top-Kredit kostenlos zurückgeben und erhalten 50 Euro

Annahmerichtlinien

  • Der/die Kreditnehmer ist/sind volljährig
  • Der/die Kreditnehmer handelt/n auf eigene Rechnung
  • Der/die Kreditnehmer hat/haben seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland
  • Der/die Kreditnehmer hat/haben keine negativen SCHUFA-Einträge
  • Einzureichende Unterlagen: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 2 Monate und Kontoauszug mit letztem Gehalts-/Renteneingang in Kopie
  • Der/die Kreditnehmer treten den jeweils pfändbaren Teil der gegenwärtigen und künftigen Lohn- und Gehaltszahlungen ab