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Das Wertgutachten wird durch einen Sachverständigen erstellt. Dabei wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Vom Verkehrswert wird der Beleihungswert errechnet, dieser dient dann beispielsweise der Absicherung eines Darlehens.
Für höhere Kredite, vor allem im Bereich der Immobilienfinanzierung reicht das Einkommen oder bestehendes Vermögen zur Absicherung des Risikos für das Kreditinstitut zumeist nicht aus. Als Sicherheit ist hier eine Immobilie notwendig, denn Immobilien unterliegen in der Regel keiner Wertminderung, sondern steigen zumeist im Wert. Um den Wert der Immobilie feststellen zu können wird ein Wertgutachten durch einen Experten erstellt.
Bei der Berechnung des Sachwerts finden sowohl der Bodenwert, als auch der Bauwert Berücksichtigung. Der Ertragswert wird hingegen bei gewerblichen Immobilien aus der Jahresnettomiete errechnet. Der Verkehrswert der Immobilie orientiert sich an den aktuellen Marktbedingungen, der Lage des Grundstücks, der Beschaffenheit und dem Zustand der Immobile. Auch bestehende Mieteinnahmen werden im Wertgutachten berücksichtigt. Belastungen, welche im Grundbuch eingetragen sind, reduzieren jedoch den Beleihungswert und werden abgezogen.
Für höhere Kredite, vor allem im Bereich der Immobilienfinanzierung reicht das Einkommen oder bestehendes Vermögen zur Absicherung des Risikos für das Kreditinstitut zumeist nicht aus. Als Sicherheit ist hier eine Immobilie notwendig, denn Immobilien unterliegen in der Regel keiner Wertminderung, sondern steigen zumeist im Wert. Um den Wert der Immobilie feststellen zu können wird ein Wertgutachten durch einen Experten erstellt.
Bei der Berechnung des Sachwerts finden sowohl der Bodenwert, als auch der Bauwert Berücksichtigung. Der Ertragswert wird hingegen bei gewerblichen Immobilien aus der Jahresnettomiete errechnet. Der Verkehrswert der Immobilie orientiert sich an den aktuellen Marktbedingungen, der Lage des Grundstücks, der Beschaffenheit und dem Zustand der Immobile. Auch bestehende Mieteinnahmen werden im Wertgutachten berücksichtigt. Belastungen, welche im Grundbuch eingetragen sind, reduzieren jedoch den Beleihungswert und werden abgezogen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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