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Sicherungszweckerklärung

Der Begriff der Sicherungszweckerklärung findet im Bereich der Baufinanzierung Verwendung. Hier werden Kredite für Immobilien häufig durch die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch abgesichert. In der Sicherheitszweckerklärung werden die Rechte des Gläubigers im Falle eins Zahlungsausfalls genau definiert.

Inhaltlich legt sie vor allem den Betrag fest, den der Kreditgeber aus der Grundschuld geltend machen kann. Somit wird auch der Kreditnehmer gegen überhöhte Forderungen abgesichert. Weiterhin werden die genauen Rechte des Gläubigers am finanzierten Objekt sowie die Bedingungen definiert, unter denen er seine Ansprüche wahrnehmen kann. Solche Bedingungen können beispielsweise eine bestimmte Anzahl von ausgefallenen Monatsraten sein. Häufig werden auch bestimmte Mittel definiert, die vor einer Vollstreckung ausgenutzt werden müssen. Außerdem wird festgelegt, wie der Kreditgeber im Falle eines Zahlungsausfalles mit dem finanzierten Objekt verfahren darf. In der Regel wird das Recht auf Veräußerung des Grundstücks oder dessen Verwertung in einer anderen Form vereinbart.

Die Sicherungszweckerklärung ist Bestandteil des Kreditvertrages und wird im Vorfeld zwischen den beiden Vertragspartnern vereinbart. Sie legt außerdem fest, dass die eingetragene Grundschuld am Objekt der Besicherung des Immobilienkredites dient und bis zur vollständigen Tilgung herangezogen werden kann. Erst dann wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht, wodurch auch die Rechte des Gläubigers entfallen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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