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Hypothek

Eine Hypothek wird zur Sicherung einer Forderung verwendet. Sie berechtigt den Hypothekengläubiger die Bezahlung einer Forderung aus dem belasteten Grundstück zu verlangen. Wenn die Schuld, wie beispielsweise ein Kredit, nicht beglichen wird, kann es zur Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Grundstücks kommen. Neben der Grundschuld und der Rentenschuld gehört die Hypothek zu den drei Grundpfandrechten. Als solches muss sie im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuch gibt jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, Auskunft über die Belastung eines Grundstücks oder Gebäudes.

Auf ein Grundstück können mehrere Hypotheken aufgenommen werden. Es erfolgt jeweils ein Eintrag im Grundbuch. Später eingetragene Hypotheken werden als nachrangig eingeordnet. Der erste Eintrag wird demnach erst befriedigt, wenn ein Schuldner seinen Zahlungen nicht nachkommt.

Im Gegensatz zur Grundschuld bezieht sich eine Hypothek nicht auf die gesamte Immobile, sondern immer nur auf die Höhe der Forderung. Durch die Rückzahlungen des Schuldners ändert sich auch die Höhe der Hypothek. Häufig wird auch der Begriff Hypothekendarlehen verwendet.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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