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Grunderwerbssteuer

Eine Grunderwerbssteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks an. Die Grundlage für die Erhebung einer solchen Steuer ist ein notarieller Kaufvertrag. Der Verkäufer muss sich darin verpflichten, dem Käufer das entsprechende Grundstück zu übergeben, und dieser muss das Grundstück zum vereinbarten Kaufpreis abkaufen und übernehmen.

Wie hoch diese Steuer ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab - die Spanne liegt zwischen 3,5 Prozent und 5 Prozent der Bemessungsgrundlage (monetäre oder technisch-physische Größe zur Berechnung der Steuer). Die Abgabe wird auf Basis des Grunderwerbssteuergesetzes erhoben. Die Steuererträge stehen den Ländern zu, die diese wiederum an die Kommunen weitergeben können.

Die Grunderwerbssteuer gehört zur Verkehrssteuer oder Rechtsverkehrssteuer - die Abgabe knüpft an einen Vorgang des Rechtsverkehrs, also ein Kaufvertrag für ein Grundstück, an. Zudem ist die Grunderwerbssteuer eine direkte Steuer: Die Person, die das Grundstück kauft, ist Steuerschuldner (wer die Steuerpflicht erfüllen muss) und Steuerträger (der finanziell von der Steuer belastet wird) zugleich. Die Kompetenz, entsprechende Gesetze für diese Abgabe zu verabschieden, hat der Bund. Die Bundesländer übernehmen hingegen die Verwaltung und nehmen die daraus resultierenden Erträge ein.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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