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Geldbeschaffungskosten

Unter dem Begriff Geldbeschaffungskosten versteht man die Ausgaben, die sprichwörtlich für die Beschaffung von Geld anfallen. Damit sind die Kosten gemeint, die ein Verbraucher tragen muss, wenn er einen Kredit aufnehmen will. Neben den Kreditkosten, die in der Regel nur den effektiven Jahreszins umfassen, werden auch andere Kostenpunkte dazugezählt.

Im Jahreseffektivzins sind verschiedene Kostenpunkte verrechnet. So enthält der Zinssatz den Sollzins (Kosten für den Nettokreditbetrag), die Bearbeitungsgebühr, den Tilgungssatz (bei Baufinanzierung) und der Auszahlungskurs/Disagio. Der Auszahlungskurs findet in der Regel nur bei der Baufinanzierung Anwendung. Beträgt der Kreditbetrag 100.000 Euro und der Auszahlungskurs 100 Prozent, werden die vollen 100.000 Euro ausgezahlt. Liegt der Auszahlungskurs aber bei 98 Prozent, werden dem Kreditnehmer nur 98.000 Euro ausgezahlt.

Weitere Kosten, die mit der Beschaffung der finanziellen Mittel in Verbindung stehen, sind: Bereitstellungszinsen, Notargebühren, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten und auch Grundbuchgebühren, die für die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch anfallen. Diese Geldbeschaffungskosten entstehen vor allem bei der Finanzierung eines Hausbaus oder dem Kauf einer Immobilie. Je nach Bank kann sich die Höhe der verrechneten Beträge unterscheiden. Die jeweiligen Gebühren werden häufig bereits vor der Auszahlung vom Kreditbetrag abgezogen, sodass der Darlehensnehmer darauf achten muss, einen entsprechend höheren Betrag aufzunehmen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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