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Fremdkapital, das auch als Fremd- oder Kreditfinanzierung bezeichnet wird, gehört in den Bereich der Außenfinanzierung. Nach der betriebswirtschaftlichen Definition werden mit Fremdkapital die Mittel bezeichnet, die sich Unternehmen von außen - beispielsweise von Banken oder Lieferanten - beschaffen. Das Fremdkapital wird dem Unternehmen für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Sofern es sich dabei um einen Kredit handelt, erhebt der Geldgeber Zinsen.
Rechnet man die Summe aus Fremd- und Eigenkapital zusammen, ergibt sich daraus das Investitionsvermögen des Unternehmens. Ebenso wie die Eigenmittel wird das Fremdkapital auf der Passiv-Seite der Bilanz geführt. Eine häufig genutzte Art von Fremdmitteln sind Verbindlichkeiten, wie Kredite, Hypotheken- oder Lieferantenschulden. Auch Rückstellungen, wie beispielsweise Steuern oder Pensionen, werden zum Fremdkapital hinzugerechnet. Bei einer Fremdfinanzierung handelt es sich in der Regel um Betriebsmittel- oder Investitionskredite.
Kreditfinanzierungen haben den Vorteil, dass ein Unternehmen selbst ohne ausreichendes Eigenkapital Investitionen tätigen kann. Allerdings führt die Nutzung von Fremdkapital zu einer Einschränkung beim preispolitischen Handlungsspielraum, weil die Liquidität des Betriebs durch die Zins- und Tilgungszahlungen eingeschränkt wird.
Rechnet man die Summe aus Fremd- und Eigenkapital zusammen, ergibt sich daraus das Investitionsvermögen des Unternehmens. Ebenso wie die Eigenmittel wird das Fremdkapital auf der Passiv-Seite der Bilanz geführt. Eine häufig genutzte Art von Fremdmitteln sind Verbindlichkeiten, wie Kredite, Hypotheken- oder Lieferantenschulden. Auch Rückstellungen, wie beispielsweise Steuern oder Pensionen, werden zum Fremdkapital hinzugerechnet. Bei einer Fremdfinanzierung handelt es sich in der Regel um Betriebsmittel- oder Investitionskredite.
Kreditfinanzierungen haben den Vorteil, dass ein Unternehmen selbst ohne ausreichendes Eigenkapital Investitionen tätigen kann. Allerdings führt die Nutzung von Fremdkapital zu einer Einschränkung beim preispolitischen Handlungsspielraum, weil die Liquidität des Betriebs durch die Zins- und Tilgungszahlungen eingeschränkt wird.
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