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Abtretung

Kreditinstitute verlangen bei der Vergabe von Konsumentenkrediten meist nur wenige Sicherheiten. Eine davon ist die Abtretung. Mit der Abtretung kann sich die Bank Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer sichern, falls dieser seine Raten nicht bezahlt. In der Regel unterzeichnet ein Kreditnehmer als Teil eines Kreditvertrags eine Abtretungserklärung beziehungsweise einen Abtretungsvertrag. Mit dieser Abtretungserklärung tritt der Kreditnehmer Ansprüche auf bestimmte Leistungen an die Bank ab, konkret den Anspruch auf einen Teil seines Gehalts gegenüber dem Arbeitgeber oder auch den Anspruch auf den einer Pfändung unterworfenen Anteil von Sozialleistungen wie Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II oder "Hartz IV"). 

Bezahlt ein Kreditnehmer auch nach mehrmaliger Mahnung nicht, wie im Kreditvertrag festgelegt, seine monatlichen Kreditraten an die Bank, darf diese die Abtretung etwa gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen. Der Arbeitgeber zahlt dann einen Teil des Gehalts direkt an die Bank, wodurch die Schulden des Kreditnehmers in Höhe der monatlichen Raten beglichen werden. Sobald der Kreditnehmer seine Raten wieder regelmäßig an die Bank überweist, wird dieses Verfahren eingestellt.  

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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