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Was sind SEPA und IBAN? Alles zur SEPA Umstellung!

Am 1. August 2014 stellt in der Europäischen Union und in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz der bargeldlose Zahlungsverkehr um: Unter der Abkürzung SEPA (Single European Payment Area) wird ein neues Überweisungs- und Lastschriftverfahren eingeführt. Auf diese Weise soll der grenzüberschreitende bargeldlose Zahlungsverkehr vereinfacht werden. Doch was ändert sich dadurch für Verbraucher? Welche Vorkehrungen sind durch Bankkunden zu treffen? Was ist bei der Durchführung von Transaktionen zu beachten?

Mit der Einführung von SEPA ist vorgesehen, dass der inländische und der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr künftig den gleichen Standards folgen. Mittelfristig wird sowohl bei inländischen als auch bei grenzüberschreitenden Überweisungen lediglich noch die Angabe der IBAN (International Bank Account Number) sein. Auf diese Weise sollen der Zahlungsverkehr ins europäische Ausland erleichtert und die Sicherheit von Überweisungen erhöht werden.

Die IBAN ersetzt bei inländischen Überweisungen Bankleitzahl und Kontonummer

Die auf den 1. August 2014 datierte Neuregelung betrifft grundsätzlich alle Kontoinhaber. Für Privatkunden gibt es allerdings eine zweijährige Übergangsphase, während der bei inländischen Überweisungen auch weiterhin Bankleitzahl und Kontonummer angegeben werden können. Die Banken konvertieren die Angaben dann in die IBAN. Nach Ablauf der Übergangsphase ist dann nur noch die IBAN erforderlich. Bei internationalen Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums sind bis 1. Februar 2016 sowohl die IBAN als auch der BIC (Business Identifier Code) anzugeben. Anschließend wird die Angabe des BIC hinfällig. Der Code ist dann nur noch für Überweisungen in nicht zum SEPA-Raum gehörende Länder notwendig.

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Die IBAN setzt sich aus 22 Stellen zusammen. Sie enthält neben dem Länderkennzeichen (beispielsweise DE für Deutschland) und einer Prüfziffer die Bankleitzahl und die Kontonummer des Inhabers. Der BIC, auch als SWIFT-Code bekannt, besteht aus acht oder elf Buchstaben und Ziffern und identifiziert die Bank des Zahlungsempfängers bei einer Überweisung. Bankkunden erhalten auf Anfrage beide Nummern von ihrem Kreditinstitut oder finden sie auf ihren Kontoauszügen. Darüber hinaus sind sie auch auf einigen der neueren EC-Karten abgedruckt.

BIC ist die international gültige Bankleitzahl

BIC ist ein international standardisierter Bank-Code (ISO 9362) mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden können. Er wird deshalb auch gerne mit der Bankleitzahl in Deutschland verglichen. Der BIC-Code wird von der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, kurz SWIFT, vergeben und aus diesem Grund auch häufig als SWIFT-Code bezeichnet. Das Kürzel BIC steht für Business Identifier Code zu Deutsch „Geschäftskennzeichnung“. Bis Juli 2010 stand die Abkürzung noch für Bank Identifier Code. Ab August 2014 werden Überweisungen und Lastschriften nur noch mit der Angabe von IBAN und BIC möglich sein – allerdings gibt es hier eine Übergangsfrist für Verbraucher. Denn die Zahlungsdienstleister können ihren Kunden die Eingabe der Kontodaten noch bis Februar 2016 erleichtern, indem sie auch die bisherigen nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen akzeptieren und diese dann umwandeln. Ab August 2014 kann bereits bei inländischen Überweisungen und Lastschriften und ab Februar 2016 auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen auf den BIC-Code verzichtet werden.

Wo finde ich IBAN und BIC?

Wenn Sie nach BIC oder IBAN gefragt werden - beispielsweise für eine Überweisung auf Ihr Konto aus dem europäischen Ausland - finden Sie diese Angaben auf Ihrem Kontoauszug. Bevorzugen Sie Online-Banking, finden Sie Ihre internationale Kontonummer, kurz IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC beispielsweise unter den Rubriken „Kontodetails“ oder „Meine Daten“. Um diese Daten einsehen zu können, müssen Sie eingeloggt sein. Haben Sie erst kürzlich eine neue Bankkarte erhalten, so ist es sehr wahrscheinlich, dass auch hier bereits Ihre internationale Kontonummer und Bankleitzahl angegeben sind.

Aufbau des BIC (SWIFT) Codes

So ist die BIC (SWIFT-Code) aufgebaut:

  • 4-stelliger Bankcode
  • 2-stelliger Ländercode
  • 2-stellige Codierung des Ortes
  • 3-stellige Kennzeichnung der Filiale

Tipp: BIC mit 11 Stellen

In manchen Formularen kann zwingend die Eingabe einer elfstelligen BIC erforderlich sein. Sollte Ihre BIC kürzer sein, füllen Sie diese von rechts mit X auf, bis sie elf Stellen lang ist. So können Sie eine Fehlermeldung vermeiden.

Beispiel: 12345678 wird von rechts mit X auf elf Stellen aufgefüllt und lautet dann: 12345678XXX

Kreditnehmer müssen künftig ein Lastschriftmandat unterzeichnen

SEPA

Girokonten-Inhaber können bei Überweisungen also bis 1. Februar 2016 noch Bankleitzahl und Kontonummer angeben. Nach Ablauf der Übergangsphase ist dann nur noch die IBAN  verwendbar. Bereits ab 1. August 2014 müssen allerdings Personen, die von einem Girokonto Geld einziehen wollen, über eine Gläuberidentifikationsnummer (Gläubiger ID) verfügen. Diese soll zu seiner eindeutigen, kontounabhängigen Erkennung beitragen. Die Gläubiger ID kann ausschließlich auf der Homepage der Deutschen Bundesbank beantragt werden.

Bankkunden, die künftig einen Kredit aufnehmen wollen, müssen bereits ab 1. August 2014 ein Lastschriftmandat unterzeichnen, um die Abbuchung der Kreditraten zu ermöglichen. Inwiefern sich Änderungen im Falle von bestehenden Krediten ergeben, hängt vom Zeitpunkt des Kredit-Abschlusses ab. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen.

Die Umstellung bei bestehenden Tagesgeld- und Festgeldkonten übernimmt die Bank

Was ändert sich für Kreditkarten-Besitzer? Bei der Beantragung von Kreditkarten können weiterhin Bankleitzahl und Kontonummer verwendet werden, erst nach Ablauf der Übergangsphase ist die IBAN des zugehörigen Giro- oder Kreditkartenkontos anzugeben. Bei Kreditkarten, in deren Fall das Lastschriftverfahren angewandt wird, werden zur Identifikation des Kontoinhabers eine Gläubiger ID und zur Identifikation der Bank eine Mandatsreferenz eingeführt. Dies erfolgt automatisch.

Bei bestehenden Tagesgeldkonten und Festgeldkonten passt ebenfalls die Bank die Daten der Referenzkonten an. Im Falle von Neueröffnungen ist vorübergehend auch weiterhin die Angabe von Bankleitzahl und Kontonummer möglich. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist dann zwingend die IBAN zu verwenden.

Achtung: Es besteht die Gefahr, dass Betrüger im Rahmen der SEPA-Umstellung versuchen, an Kontodaten von Verbrauchern zu kommen. Aufforderungen, Geheimnummern oder Codes am Telefon oder per E-Mail weiterzugeben, sollte auf keinen Fall nachgekommen werden. In entsprechenden Fällen empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Bank.

Ausfüllen einer SEPA-Überweisung: So geht‘s

Wer eine SEPA-Überweisung ausfüllt, trägt wie gewohnt in der ersten Zeile des Überweisungsträgers den Zahlungsempfänger ein. In den beiden Zeilen darunter waren bisher die Kontonummer und die Bankleitzahl des Empfängers anzugeben – hier müssen fortan die IBAN – die internationale Kontonummer – und der BIC – die internationale Bankleitzahl – des Begünstigten vermerkt werden. Das Feld darunter ist auch weiterhin für den Betrag vorgesehen, die Angabe des Verwendungszwecks in den beiden nächsten Zeilen bleibt ebenfalls unverändert. Das gleiche gilt auch für das darauffolgende Feld, in das wie bisher der Kontoinhaber einzutragen ist. Eine Änderung gibt es im Falle der letzten Zeile: Hier muss der Überweisende statt seiner Kontonummer künftig seine IBAN angeben. Unten folgen wie gehabt das Datum und die Unterschrift.

SEPA-Überweisung
Die SEPA-Überweisungs - Merkhilfe
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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