Fast jeder Deutsche kennt sie, doch nur die wenigsten wissen wirklich, was die SCHUFA genau macht. Die Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden sammelt seit 1927 Daten über deutsche Verbraucher: Laut Unternehmensangaben waren es im Jahr 2016 797 Millionen Datensätze über 66,4 Millionen Verbraucher. Die verschiedenen Daten erhält die Auskunftei von ihren über 9.000 Vertragspartnern, darunter unter anderem Banken, Sparkassen, Telekommunikationsanbieter, Versandhändler und Energieversorger. Sobald ein Verbraucher in Deutschland bei einem bestimmten Unternehmen wirtschaftlich aktiv wird, übermittelt die Firma der SCHUFA verschiedene Informationen zu diesem Kunden.
Hierzu gehören unter anderem personenbezogene Daten wie beispielsweise der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und die Anschrift des Verbrauchers. Falls vorhanden, werden zudem Informationen zu eröffneten Girokonten, beantragten Kreditkarten und Ratenkrediten, Mobilfunkverträgen, Konten bei Versandhandelsunternehmen sowie zu Insolvenzverfahren gespeichert. Die in der SCHUFA gespeicherten Informationen werden von der Auskunftei in sogenannte Positiv- und Negativ-Informationen unterteilt: Zu den positiven Informationen zählt die SCHUFA neben den personenbezogenen Daten, Angaben zur Anzahl von eröffneten Bankkonten sowie zu Handy- und Leasingverträgen hinzu. Als Negativeinträge speichert die SCHUFA sämtliche Informationen zu abweichendem Zahlverhalten, nicht fristgerecht gezahlten Rechnungen oder zu Insolvenzverfahren ab.
Überblick über die SCHUFA-Akte durch Selbstauskunft
Den gläsernen Verbraucher erzeugt die SCHUFA durch die Datensammlung jedoch nicht: Informationen zum Einkommen, Vermögen, bestehenden Tages- und Festgeldkonten, zur Nationalität oder zum Familienstand werden bei der Auskunftei nicht erfasst. Über die sogenannte Selbstauskunft können Verbraucher ihre SCHUFA-Akte einmal jährlich kostenlos anfordern. In diesem Dokument sind sämtliche zu ihrer Person gespeicherten Daten ersichtlich. Über ein Formular kann die SCHUFA-Selbstauskunft postalisch bestellt werden. Andreas Lehmann, Pressesprecher der SCHUFA, gibt unseren Kunden den Tipp, nach Erhalt der Selbstauskunft, sämtliche dort aufgelisteten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten in der Akte falsche oder veraltete Informationen gespeichert sein, können Verbraucher sich schriftlich an die SCHUFA wenden, um diese umgehend kostenfrei korrigieren oder löschen zu lassen. Einblick in sämtliche gespeicherten Daten erhält laut Andreas Lehmann nur der Verbraucher selbst. Auskunft an Dritte gewährt die SCHUFA nur bei sogenanntem berechtigtem Interesse, wenn der Verbraucher und das Unternehmen einen Vertrag, an den ein wirtschaftliches Risiko gebunden ist, ausdrücklich abschließen möchten.
Vertragspartner der Auskunftei, die die SCHUFA-Akte eines bestimmten Verbrauchers anfordern, bekommen immer nur Einblick in einen ausgewählten Teil der Informationen. Beim Umfang der an Banken und Unternehmen ausgegeben Daten unterscheidet die SCHUFA zwischen A- und B-Vertragspartnern. Die erste Gruppe, zu der beispielsweise Banken und Sparkassen zählen, erhalten bei der Abfrage einer SCHUFA-Akte bankrelevante Informationen, unter anderem zu beantragten Girokonten, Kreditkarten und Kreditverträgen. Zudem haben diese Partner Einsicht in sämtliche, auch branchenfremde Negativeinträge des Verbrauchers. Welches Unternehmen der SCHUFA die gespeicherten Negativeinträge gemeldet hat, erfahren A-Vertragspartner bei der Abfrage jedoch nicht.
Deutlich weniger Informationen erhalten B-Vertragspartner, also Versandhändler oder Energieversorger, von der Wirtschaftsauskunftei bei der Abfrage einer SCHUFA-Akte: Mit Ausnahme von Telekommunikationsanbietern erfahren diese Unternehmen bei einer SCHUFA-Abfrage lediglich, ob zu dem entsprechenden Verbraucher Informationen zu Zahlungsstörungen vorliegen. Auch B-Vertragspartner erfahren nicht, welches Unternehmen diese Negativinformationen an die Auskunftei gemeldet hat.
So können Verbraucher Ihren SCHUFA-Score verbessern
Der bekannte SCHUFA-Score, der beispielsweise bei der Beantragung eines Kredites entscheidend ist, wird individuell je nach anfragendem Unternehmen berechnet: Entsprechend der Informationen, die für den Vertragspartner relevant sind, erstellt die SCHUFA einen prozentualen Wert, der das Eintreten eines bestimmten Ereignisses in der Zukunft anhand der gespeicherten und vergangenen Daten ausdrückt. Bei der Anfrage eines Ratenkredites erfährt die anfragende Bank über den SCHUFA-Score unter anderem die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher den Kredit, wie vereinbart, zurückzahlen wird. Um einen guten Scorewert zu erreichen, der dem Verbraucher eine hohe Kreditwürdigkeit bescheinigt, sollte dieser laut der SCHUFA einige Dinge beachten: Für einen guten SCHUFA-Score sollten bestehende Zahlungsverpflichtungen, also Rechnungen oder Tilgungsraten, stets fristgemäß beglichen werden. Kreditlinien, wie zum Beispiel der Disporahmen beim Girokonto oder der Verfügungsrahmen der Kreditkarte, sollten zudem nach Möglichkeit nicht überzogen werden. Zudem sollten Verbraucher stets einen Überblick über die Gesamtsumme ihrer bestehenden Verbindlichkeiten behalten.
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