Ihre persönlichen Kreditexperten
089 - 24 24 11 10
Mo. - So. 8 - 20 Uhr

Restschuldversicherung - überflüssige Kosten oder notwendige Sicherheit?

Sollte der Kreditnehmer oder Inhaber einer Baufinanzierung während der Tilgungsphase des Darlehens sterben oder zahlungsunfähig werden, geht die zu diesem Zeitpunkt offene Schuld auf dessen Angehörige über. Die Tilgung dieser Fremdschulden stellt für viele Verbraucher insbesondere bei hohen Kreditschulden, wie beispielsweise bei Immobilienfinanzierungen oder Baukrediten, ein großes Problem dar. Um einem solchen Fall vorzubeugen, kann es sinnvoll sein, eine Restschuldversicherung (RSV) oder Restkreditversicherung (RKV) abzuschließen. Sollte der Kreditnehmer während der Tilgungslaufzeit arbeitslos, arbeitsunfähig werden oder sogar sterben, übernimmt die Versicherung in gewissen Fällen die Zahlung der noch ausstehenden Kreditraten.

Laut der Definition der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehört die Restschuldversicherung (RSV) zur Gattung der Risikolebensversicherungen – das bedeutet, dass die Hinterbliebenen des Versicherten durch die Assekuranz finanziell abgesichert sind, falls dieser stirbt. Anders als bei einer normalen Risikolebensversicherung (RLV) wird die Versicherungssumme der RSV stets an die noch ausstehende Kreditschuld angepasst – bei einer RLV ist der Versicherungsbeitrag, der im Schadensfall an die Angehörigen ausgezahlt wird, während der gesamten Versicherungsdauer konstant.

Die Kreditversicherung, die viele unserer Partnerbanken bei der Aufnahme eines Kredites anbieten, läuft in der Regel über Tochtergesellschaften der Banken – teilweise aber auch über namhafte Versicherungsgesellschaften wie AXA oder Zurich.

Wichtig:

Laut einem Zusatz zur Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2010 dürfen deutsche Banken die Kreditvergabe nicht zwingend an den Abschluss einer kostenpflichtigen Kreditversicherung knüpfen. Vielmehr hat der Verbraucher beim Abschluss eines Kreditvertrages die Option, sich gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit in der Zukunft abzusichern. Der Abschluss einer Restkreditversicherung darf daher nur nach ausdrücklichem und freiem Wunsch des Kunden erfolgen.

Sollte die Bank die Kreditvergabe aus verschiedenen Gründen jedoch an den Abschluss einer Restkreditversicherung knüpfen („Ohne Versicherung kein Kredit.“), müssen die zusätzlichen Kosten, die aufgrund des Abschlusses der Versicherung auf den Kreditnehmer zukommen, in den effektiven Jahreszins mit eingerechnet werden. Durch die Kosten der Restkreditversicherung erhöht sich infolge der Effektivzins des Darlehens – sollte der Versicherungsabschluss von der Bank vorgegeben werden, erkennen Verbraucher dies an überdurchschnittlich hohen Kreditzinsen.

Aber: Diese Regelungen gelten ausschließlich für Verbraucherdarlehen und Ratenkredite – nicht für Immobiliendarlehen.

Welchen Umfang hat die Restkreditversicherung?

Beim Abschluss einer Restschuldversicherung kann sich der Kreditnehmer gegen verschiedene Szenarien versichern lassen. Egal, für welchen Versicherungsschutz sich der Kreditnehmer entscheidet – Ansprüche aus der Assekuranz erhalten Kreditnehmer in der Regel erst mehrere Monate nach Versicherungsabschluss.

Der geringste Versicherungsumfang, den ein Darlehensnehmer beim Abschluss einer Restkreditversicherung wählen kann, ist die Versicherung gegen eine mögliche Arbeitsunfähigkeit (AU) während der Kreditlaufzeit. In Ihren Vertragsklauseln schließen die Versicherungen die Zahlung des Versicherungsbeitrages regelmäßig aus, wenn die Arbeitsunfähigkeit vom Kreditnehmer selbstverschuldet ist. Zudem zahlt die Versicherung die fälligen Tilgungsraten meist erst nach dem Ablauf einer gewissen Karenzzeit, die zwischen einem und drei Monaten dauern kann. In den meisten Fällen, in denen die Arbeitsunfähigkeit nur temporär ist, würde die Restkreditversicherung die Zahlung der Kreditraten für den Darlehensnehmer also nicht übernehmen.

Kreditnehmer haben zudem die Möglichkeit, sich gegen eine mögliche Arbeitslosigkeit (AL) während der Darlehensrückzahlung zu versichern. Wählt der Kreditnehmer diesen Versicherungsschutz, übernimmt die Versicherung die Zahlung der Tilgungsraten jedoch nur im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit – sollte die Erwerbslosigkeit aufgrund einer Kündigung des Arbeitnehmers entstehen, greift die Versicherung nicht. Ähnlich, wie bei der Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit, zahlt die Versicherung die Kreditraten jedoch erst einige Monate nach Abschluss der Assekuranz.

Ein dritter möglicher Versicherungsumfang der Restkreditversicherung ist die Absicherung gegen einen plötzlichen Tod während der Tilgungsdauer. Wie bei allen anderen Versicherungsumfängen schließen die Versicherungen auch hier spezielle Szenarien aus: Kreditnehmer, die einen Großteil Ihrer Arbeit im Ausland verrichten, beispielsweise Berufssoldaten oder Angestellte im Ausland haben es meist schwer, eine Restkreditversicherung gegen einen möglichen Tod während der Tilgungsdauer abzuschließen. Zudem beschränken die Banken und Assekuranzen die Versicherungssumme, die im Todesfall übernommen wird, meist auf einen bestimmten Betrag, der oftmals zusätzlich mit fortschreitendem Alter des Kreditnehmers reduziert wird.

Bei den meisten Versicherern und Banken ist auch eine Kombination der verschiedenen Versicherungsumfänge von einer Einzelversicherung gegen einen plötzlichen Todesfall, bis zur Komplettversicherung gegen alle drei Schadensfälle möglich. Die Kosten der Restschuldversicherung richten sich in der Regel nach dem Umfang der Versicherungsleistungen.

Vorteil der Restschuldversicherung: Keine Gesundheitsprüfung

Eine Restkreditversicherung gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod kann jeder Kreditnehmer ohne vorherige Gesundheitsprüfung abschließen. Im Gegensatz zu Risikolebensversicherungen ist die Höhe der Versicherungsbeiträge daher nicht vom Ergebnis der Untersuchung abhängig. Verbraucher, die jedoch bereits bei Abschluss der RSV unter einer vorhandenen und bekannten Erkrankung leiden, sind in den ersten beiden Jahren nach Abschluss der Assekuranz oftmals von der Versicherungsleistung ausgenommen.

Wer kommt für die Aufnahme einer Restschuldversicherung in Frage?

Nicht jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, eine Restschuldversicherung gemeinsam mit seinem Kreditvertrag abzuschließen. Einige Verbraucher werden aufgrund ihres Berufes oder ihres Alters vom Abschluss bestimmter Grade der Restschuldversicherung ausgeschlossen. Beamte, Staatsdiener, Berufssoldaten, Wehrpflichtige oder Angestellte im Ausland sind beispielsweise regelmäßig vom Abschluss einer Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen.

Zusätzlich zu den Einschränkungen bei den Berufsgruppen setzen Banken und Versicherungsunternehmen für den Abschluss gewisser Restschuldversicherungen eine Altersbegrenzung an. Um sich gegen eine Zahlungsunfähigkeit aufgrund Todes versichern zu können, darf der Kreditnehmer bei einigen Versicherungen das Maximalalter von 75 Jahren bei Laufzeitende beispielsweise nicht überschreiten. Eine Restkreditversicherung gegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit können in der Regel nur Kreditnehmer abschließen, die bei der vollständigen Rückzahlung des Darlehens maximal 67 Jahre alt sind.

Problematik Kosten

Ein großer Nachteil der Restschuldversicherung sind die oftmals beträchtlichen Kosten, die durch die Absicherung auf den Kreditnehmer zukommen. Die Versicherungsbeiträge werden bei der RSV, anders als bei normalen Personenversicherungen, nicht separat bezahlt: Bei Abschluss der Versicherung wird der gesamte Versicherungsbeitrag in der Regel auf den aufgenommenen Darlehensbetrag aufgeschlagen und wird über die gesamte Laufzeit mitverzinst. Aus Sicht der Bank beantragt der gleiche Verbraucher trotz gleichbleibender Bonität daher ein deutlich höheres Darlehen - in der Folge werden sich die Konditionen des Kredites mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas verschlechtern.

Oftmals kann es daher für einen oder mehrere Kreditnehmer günstiger sein, eine separate Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Versicherungsbeiträge, die für diese Extra-Assekuranzen fällig werden, müssen vom Kreditnehmer nämlich nicht mitverzinst werden.

Jeder Kreditnehmer sollte jedoch bei der Aufnahme eines Darlehens individuell entscheiden können, welcher Aspekt ihm persönlich wichtiger ist: Während der Darlehenslaufzeit gegen einen möglichen Schicksalsschlag abgesichert zu sein oder die gesamten Kreditkosten besonders gering zu halten und damit auf eine Assekuranz zu verzichten.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Haben Sie Fragen?

Telefonische Beratung durch unsere Experten

089 - 24 24 11 10

Mo. bis So. 8:00 - 20:00 Uhr