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11.08.2015 | 14:20 | lsc

Girokonto für jedermann: Vzbv lobt Gesetzesentwurf

Weibliche Statue der Göttin der Gerechtigkeit
Die europäische Zahlungskontorichtlinie wird von Verbraucherschützern als "Meilenstein" erachtet.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Entwurf für das neue europäische Zahlungskontogesetz, den das Bundeskabinett im September verabschieden wird. Es beinhaltet unter anderem das Recht auf ein Basiskonto für alle. Der bessere Zugang zum Girokonto sei „ein Meilenstein“ für Verbraucher, die bisher keine Chance auf ein Konto hatten.

Das neue Gesetz regelt, dass Banken künftig auch Obdachlosen, geduldeten Flüchtlingen mit Aufenthaltsbestätigung und Bonitätsschwachen ein Guthabenkonto ohne Kreditlimit gewähren müssen. Tun sie das nicht, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Institute dazu auffordern, die Betroffenen als Kunden anzunehmen. „Mit der BaFin bekommen Verbraucher schlagkräftige Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche“, freut sich der Vorstand des vzbv, Klaus Müller. Verbrauchern würde es damit künftig erspart, selbst vor Gericht zu ziehen.

Doch es gibt nicht nur uneingeschränktes Lob seitens der Verbraucherschützer. Nachbesserungsbedarf in dem Entwurf zur Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie sehen sie beispielsweise bei den Kosten: Die Regelungen über das angemessene Entgelt der neuen Basiskonten sei noch zu vage.  Als „verbesserungswürdig“ beschreibt der vbzv auch die Möglichkeiten eines Kontowechsels für Basiskonto-Inhaber zu einem günstigeren Anbieter.

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