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Sachleistungsprinzip

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das Sachleistungsprinzip: Ärzte und andere Leistungserbringer rechnen ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen oder den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Die Versicherten selbst müssen die Kosten für ihre Behandlung nicht auslegen.

Versorgung nach dem aktuellen medizinischen Stand

Die gesetzlichen Krankenkassen sind dabei verpflichtet, jeden Versicherten zweckmäßig, wirtschaftlich und nach dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung zu versorgen.

Das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 2) festgeschrieben.

Kostenerstattung in der PKV

Das Sachleistungsprinzip unterscheidet die gesetzliche von der privaten Krankenversicherung (PKV). Dort gilt das Prinzip der Kostenerstattung: Privatversicherte erhalten vom Arzt eine Rechnung, die sie zunächst selbst zahlen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen müssen.

Die Versicherung erstattet dann die Kosten nach den jeweiligen Regelungen des Tarifs.

Patientenquittungen für mehr Transparenz

Das Sachleistungsprinzip führt dazu, dass gesetzlich Versicherte keinen Überblick über die Kosten einer Behandlung haben.

Dies soll dadurch ausgeglichen werden, dass Kassenpatienten einen Anspruch auf eine Patientenquittung haben. Diese listet Leistungen und Kosten einer Behandlung detailliert auf.

Im Krankenkassenvergleich von CHECK24 sehen Sie, ob eine Krankenkasse eine Online-Patientenquittung anbietet. Sie finden diese Information unter dem Punkt „Service” in der Leistungsübersicht der Krankenkassen.

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