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Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet – bestimmt, ob für einen Arbeitnehmer die gesetzliche Krankenversicherungspflicht besteht und er sich daher gesetzlich krankenversichern muss. Wer regelmäßig mehr als 69.300 Euro brutto pro Jahr (Stand: 2024) verdient, ist versicherungsfrei und kann sich wahlweise freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Jedes Jahr wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze neu festgelegt.

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Bei der Berechnung des Arbeitsentgelts werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen berücksichtigt. Geburtsbeihilfen, Überstundenabgeltungen oder Einkünfte aus einem Minijob zählen hingegen nicht.

Es gibt zudem eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die bereits seit dem 31. Dezember 2002 privat krankenversichert sind. Diese ist so hoch wie die Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2024: 62.100 Euro).

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