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Gemeinsamer Bundesausschuss

Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sind Vertreter der Ärzte, Krankenkassen und Kliniken versammelt. Er setzt sich zusammen aus den Kassenärztlichen Bundes­vereinigungen, dem GKV-Spitzenverband sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Er ist das wichtigste Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt. Der Ausschuss sitzt in Berlin.

Richtlinien bestimmen Leistungen der Krankenkassen

Der Bundesausschuss beschließt in Richtlinien, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. Diese Richtlinien sind für Ärzte sowie Krankenkassen verbindlich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 eingeführt.

Insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder

Im Bundesausschuss sitzen insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder sowie bis zu fünf Patientenvertreter ohne ein Stimmrecht. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat das Recht, die unparteiischen Mitglieder vor einer Ernennung zu befragen, und kann Kandidaten mit einer Zweidrittel-Mehrheit ablehnen.

Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vertreter Anzahl
Unparteiische Mitglieder (davon ein Vorsitzender) 3
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) 2
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 2
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) 1
Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) 5
  13
Zusätzlich bis zu fünf Patientenvertreter mit Mitberatungs- und Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht.

 

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