Das Sachwertverfahren ist neben dem Ertragswert- und dem Vergleichswertverfahren eine der drei gängigen Methoden, mit denen in Deutschland der Wert einer Immobilie ermittelt wird. Angewendet wird dieses Verfahren in erster Linie bei selbst genutzten Eigentumswohnungen sowie nicht vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern. In Deutschland gelten Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) als rechtliche Grundlage für die Berechnung des Sachwertes eines Objekts.
Beim Sachwertverfahren bestimmen verschiedene Faktoren den Wert einer Immobilie. Neben dem Abnutzungszustand des Objekts spielt auch das Gebäudealter einschließlich eines eventuellen Instandhaltungs- oder Reparaturrückstaus eine Rolle. Darüber hinaus werden zur Wertermittlung eine detaillierte Grundstücksbeschreibung einschließlich einer Beschreibung sämtlicher auf dem Grundstück vorhandener Gebäude und Außenanlagen herangezogen.
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