Eine Bausparkasse ist eine spezielle Bank, die ihren Kunden meist zweckgebundene Immobilienkredite ausgibt. Im Jahr 1885 wurde mit der „Bausparkasse für Jedermann“ die erste derartige Spezialbank gegründet. Bausparkassen können entweder als eigenständige Privatbanken, Teil eines größeren Bankenkonzerns, als öffentliche Landesbausparkassen oder genossenschaftliche Banken agieren.
Das Prinzip der Bausparkassen funktioniert jedoch anders als bei anderen deutschen Kreditinstituten: Alle Kunden einer Bausparkasse zahlen ihre Spareinlagen in einen großen Topf ein, aus dem im Anschluss die Bauspardarlehen anderer Kunden finanziert werden. Hat ein Kunde den vereinbarten Sparbetrag seiner Bausparsumme eingezahlt, erhält dieser ebenfalls aus dem gemeinschaftlichen „Geldtopf“ ein zinsgünstiges Immobiliendarlehen für sein Vorhaben. Dieses sogenannte Bauspargeschäft, also die Auszahlung von Baukrediten aus den Sparguthaben bestehender Bausparer, ist gesetzlich nur speziellen Bausparkassen (§ 1 Abs.1 BauSparG) vorbehalten.
Da die meisten deutschen Bausparkassen dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds angehören, sind sämtliche Sparguthaben, die Verbraucher bei Bausparkassen einzahlen, bis zu einem Betrag von 100.000 Euro inklusive Zinsen abgesichert.
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