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Pferdehalter

Als Pferdehalter gilt, wer die Bestimmungsgewalt über das Pferd besitzt beziehungsweise den Wert des Tieres nutzt. Der Pferdehalter und der Eigentümer des Pferdes können auch unterschiedliche Personen sein.

Pferdehalter sollten spätestens im Moment des Pferdekaufs abwägen, welchen Umfang der notwendige Versicherungsschutz haben sollte. Verzichten sollten Pferdehalter auf keinen Fall auf eine Versicherung. Schon die Behandlungskosten und die Ausgaben für Operationen fallen schnell hoch aus und sind mit eigenen Mitteln vielleicht kaum finanzierbar.

Werden dritte Personen oder andere Tiere durch das eigene Pferd verletzt oder kommt es zu Versicherungsfällen wie einem Flurschaden, einem Mietsachschaden oder andere Schäden, müssen Pferdehalter im schlimmsten Fall mit erheblichen Forderungen Dritter rechnen. Pferdehalter, die mit ihren Pferden auch an Rennsport-Events wie Turnieren teilnehmen, müssen diesen Aspekt bei der Auswahl der Versicherungsmodelle frühzeitig einplanen.

Den Versicherungsschutz für private Kutschfahrten müssen Halter mehrheitlich nicht extra einschließen lassen. Anders verhält es sich bei einigen Anbietern, wenn auch eine Reitbeteiligung mitversichert werden muss. Hier können, wie beim Pferdeeinsatz zu gewerblichen Zwecken, Prämienzulagen fällig werden.

Beruhigender Hinweis für alle Pferdehalter im Pferdehaftpflicht-Vergleich:
Es gibt für jeden Pferdehalter eine Police, die den eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen besonders gut gerecht wird. Im Einzelfall aber können die erhobenen Prämien wesentlich höher ausfallen als bei durchschnittlichen Pferdehalterhaftpflichtversicherungen!

 

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