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2. Optionale Bausteine der Hundekrankenversicherung

Eine entscheidende Unterteilung der Hundekrankenversicherung wird zwischen der OP-Versicherung und Krankenvollversicherung vorgenommen. Einige Anbieter verwenden auch die Bezeichnungen Basis- und Premiumschutz. Während die OP-Versicherung nur ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einer Operation des Hundes übernimmt, deckt die Hundekrankenvollversicherung darüber hinaus Behandlungskosten bei Krankheit sowie häufig auch Vorsorgebehandlungen wie Impfungen ab (in beiden Fällen gibt es jedoch Grenzen bei der Kostenübernahme).

Mit erweitertem Leistungsumfang stiegen auch die Beiträge. Hundehalter sollten sich daher vor dem Abschluss einer Hundekrankenversicherung überlegen, bei welchen Krankenleistungen sie die Unterstützung der Hundeversicherung wünschen.
Darüber hinaus bieten die Versicherer weitere Leistungsergänzungen (Zusatzbausteine) an, die für Sie als Hundehalter interessant sein können.

  • Auslandskrankenschutz:
    Wenn Sie häufig mit Ihrem Hund privat oder geschäftlich (beispielsweise zu Zuchtzwecken) im Ausland unterwegs sind, sollte die Hundekrankenversicherung auch Tierarztbesuche im Ausland abdecken. Bei vielen Anbietern ist der Auslandsschutz für den Vierbeiner im Grundpaket mit eingeschlossen. Achten Sie beim Abschluss darauf und erweitern Sie gegebenenfalls Ihre Police um diesen Baustein.
  • Einschluss alternativer Behandlungsmethoden:
    Einige Assekuranzen übernehmen auch Behandlungskosten alternativer Methoden wie beispielsweise der Homöopathie. Voraussetzung: Die Behandlung muss angeraten sein und von einem ausgebildeten Tierarzt durchgeführt werden.
  • Der ungewollte Deckakt:
    Gelegenheit macht Liebe, lautet ein Sprichwort. Das gilt auch bei Hunden. Findet Ihr Rüde eine läufige Hündin attraktiv, kann schnell ungewollt tierischer Nachwuchs ins Haus stehen. Ist der ungewollte Deckakt in die Hundekrankenpolice einbezogen, zahlt die Versicherung für die entstehenden tierärztlichen Behandlungen in Folge der Schwangerschaft der Hündin.
  • Der Leistungszuwachs:
    Der Leistungszuwachs ist kein Versicherungsbaustein im eigentlichen Sinn, sondern eher als Rabattsystem oder Leistungszuwachs zu betrachten. Wird die Versicherung in einem Versicherungsjahr nicht in Anspruch genommen, erhöhen einige Assekuranzen im folgenden Jahr automatisch ihre Leistungsobergrenzen um einen vertraglich definierten Betrag. Der Vorteil für Hund und Herrchen: Steht dann eine teure medizinische Behandlung an, übernimmt die Versicherung einen höheren Gesamtrechnungsbetrag – Sie als Halter müssen weniger oder gar nichts zuzahlen.
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