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Widerspruchsrecht

Wer einen Versicherungsvertrag im Bereich der Hausratversicherung abschließt, hat laut §8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen. Demnach beginnt die Frist jedoch erst, wenn der Versicherte den Versicherungsschein sowie die Versicherungsbedingungen erhalten hat. Ferner muss eine schriftliche Belehrung zum Widerspruchsrecht vorliegen, die den Versicherten über seine Rechte aufklärt.

Sollte der Versicherer hingegen die Abgabe aller erforderlichen Dokumente versäumen, schiebt sich die Frist zum Widerspruch stets weiter auf. Ein solches Widerspruchsrecht gilt nicht bei Versicherungsverträgen, die nur eine Laufzeit von einem Monat haben.

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